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Pressemitteilung vom 13.10.2024 |
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Region |
Photovoltaik: Was tun mit meiner Ü20-Anlage, wenn die EEG-Förderung endet? |
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Im 21. Betriebsjahr endet für alle Photovoltaik-Anlagen die Fördervergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz jeweils zum Ende des Kalenderjahres. Der Netzbetreiber muss den Strom jedoch auch von Anlagen abnehmen, die älter als 20 Jahre sind und eine entsprechende Vergütung bezahlen. |
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Region. Die Vergütung hängt vom Börsenstrompreis ab und beträgt etwa 3 bis 8 Cent pro Kilowattstunde. Wird nach dem Ende der EEG-Förderung nichts an der Photovoltaik-Anlage verändert, erhalten Sie diese Anschlussvergütung automatisch - abzüglich einer Pauschale für die Vermarktung des Stroms.
In vielen Fällen ist es aber sinnvoll, die alte Anlage auf Eigenverbrauch umzustellen und nur den überschüssigen Solarstrom ins Netz einzuspeisen. Denn für jede erzeugte Kilowattstunde, die im Haushalt verbraucht wird, muss weniger teurer Strom aus dem Stromnetz bezogen werden.
Die Energieberater der Verbraucherzentrale informieren kostenlos und unabhängig zu den Möglichkeiten rund um das Thema Photovoltaik.
Die Energieberatungen finden in der Raiffeisen-Region im Wechsel jeweils donnerstags von 15 bis 18 Uhr wie folgt statt:
Rengsdorf: Donnerstag, 14. November; Verbandsgemeindeverwaltung, Westerwaldstraße 32-34, Zimmer Nr. 43, (Nebeneingang) im 2. OG (Aufzug vorhanden).
Dierdorf: Donnerstag, den 24. Oktober in der Verbandsgemeindeverwaltung, Neuwieder Str. 7, Zimmer 304 DG (Aufzug vorhanden).
Die Beratung ist kostenfrei. Anmeldung unter: 02689/291-2105. (PM)
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Pressemitteilung vom 13.10.2024 |
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