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Nachricht vom 30.11.2024 |
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Politik |
VG Bad Hönningen: Bürgermeister befürchten deutliche Mehrbelastung der Bürger |
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Zum 1. Januar 2025 tritt die neue Grundsteuerreform in Kraft. Die Finanzämter haben den Grundstückeigentümern und der Verbandsgemeindeverwaltung hierzu fast alle Grundstücksneubewertungen im Bereich der Stadt Bad Hönningen sowie den Ortsgemeinden Hammerstein, Leutesdorf und Rheinbrohl mitgeteilt. Diese Bewertungsergebnisse sind für die Gemeinden bindend. |
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Bad Hönningen. Resultat der Grundsteuerreform ist nun, dass sich daraus in allen Gemeinden teils deutliche Einnahmeausfälle ergeben, die nicht mit Kosteneinsparungen kompensiert werden können. Dies haben erste Hochrechnungen für den kommenden Haushalt 2025 ergeben.
Die hohen Umlagezahlungen an den Kreis, an die Verbandsgemeinde und an den Kindergartenzweckverband müssen bedient werden. Die Gemeinden haben nach den Regelungen der Gemeindeordnung die Pflicht, ihren Haushalt auszugleichen. Andernfalls kann von der Kommunalaufsicht keine Genehmigung des Haushaltes erwartet werden.
Dies hat zur Folge, dass die Gemeinden gezwungen sind, ab 2025 ihre Steuereinnahmen durch teils massive Erhöhungen der Steuerhebesätze zu steigern. Im Bereich der Grundsteuer B können die Hebesätze daraus auf bis zu 700 Prozent (bisher 470 beziehungsweise 465 Prozent) anwachsen, ist die Befürchtung in den Gemeinden.
Als Beispiel kann sich bei einem durchschnittlichen Einfamilienhaus (Grundsteuermessbetrag = 70 Euro) die Grundsteuer B dann von ursprünglich 325 Euro auf bis zu 490 Euro erhöhen. Es obliegt den jeweiligen Gemeinden, ob neben der Erhöhung der Grundsteuer B, auch eine Anhebung der Grundsteuer A und der Gewerbesteuer umgesetzt wird. Die Räte werden hier schwierige Entscheidungen treffen müssen, die wenig Freude bei den Bürgern hervorrufen.
Jan Ermtraud Verbandsbürgermeister
Rene Achten Stadtbürgermeister Bad Hönningen
Jörg Jungbluth Ortsbürgermeister Hammerstein
Markus Konitzer Ortsbürgermeister Leutesdorf
Oliver Labonde Ortsbürgermeister Rheinbrohl
red |
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Nachricht vom 30.11.2024 |
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