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Nachricht vom 04.12.2024 |
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Region |
Europarat lockert den Schutzstatus von Problemwölfen: Weg frei für erleichterten Abschuss |
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Die Wölfe und ihre zunehmende Präsenz in Europa sind seit langem ein diskutiertes Thema. Nun hat der Europarat eine Entscheidung getroffen, die einen Einfluss auf das zukünftige Vorgehen gegen sogenannte Problemwölfe haben könnte. |
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Region. Der Europarat hat grünes Licht gegeben: Der Status der Wölfe wechselt von "streng geschützt" zu "geschützt". Diese Entscheidung könnte den Weg für einen erleichterten Abschuss von Problemwölfen ebnen. Hintergrund dieser Entscheidung ist die steigende Zahl von Wölfen in Europa, die sich, nach Angaben der EU, innerhalb von zehn Jahren fast verdoppelt hat und die damit verbundene, steigende Anzahl an gerissenen Tieren, welche auf mindestens 65.000 pro Jahr geschätzt wird
Die Entscheidung bedeutet jedoch nicht, dass Wölfe nun generell zum Abschuss freigegeben sind. Es geht vielmehr um Wölfe, die wiederholt Probleme verursachen, indem sie Abwehrmechanismen wie hohe Zäune überwinden und Nutztiere reißen. Einer dieser problematischen Wölfe stammt beispielsweise aus dem Leuscheider Rudel im Westerwald. Er wurde vor Kurzem zum Abschuss freigegeben, da er wiederholt Schutzzäune überwunden und Tiere gerissen hatte. Diese Entscheidung wurde nicht nur von vielen Einheimischen, sondern auch vom BUND Rheinland-Pfalz begrüßt.
Statusänderung noch nicht ganz durch
Bevor der neu geplante Schutzstatus des Wolfes in Deutschland Anwendung finden kann, muss zunächst das EU-Recht angepasst werden. Nach Annahme der Änderung tritt diese allerdings erst drei Monate später in Kraft - vorausgesetzt, weniger als ein Drittel der Vertragsparteien legt Widerspruch ein.
Sollte die Änderung akzeptiert werden, obliegt es der EU-Kommission, einen Vorschlag zur Anpassung des Schutzstatus des Wolfs im EU-Recht vorzulegen. Dieser Vorschlag bedarf jedoch noch der Zustimmung durch die Mehrheit der EU-Staaten und des Europaparlaments. Damit ist der Prozess noch nicht abgeschlossen, denn Änderungen an dem Vorhaben könnten noch vorgenommen werden. (red) |
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Nachricht vom 04.12.2024 |
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