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Pressemitteilung vom 12.12.2024 |
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Region |
Raubüberfall in Andernach: Untätige Zeugen ziehen rechtliche Konsequenzen nach sich |
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Ein Raubüberfall auf einen 72-jährigen Mann in Andernach am 18. November zieht nicht nur für den Täter, sondern auch für untätige Zeugen Konsequenzen nach sich. Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat Verfahren wegen "Unterlassener Hilfeleistung" gegen die bis dato unbekannten Augenzeugen eingeleitet. |
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Andernach. Am Montagmorgen (18. November) gegen 9.30 Uhr, wurde ein 72-jähriger Mann an einer Bushaltestelle in der Koblenzer Straße in Andernach Opfer eines Raubüberfalls. Der Täter, ein mittlerweile inhaftierter 39-jähriger Mann, würgte das Opfer und brachte es zu Boden, bevor er verschiedene Gegenstände entwendete und sich zu Fuß entfernte. Im Rahmen der Fahndung konnte er durch die Polizei festgenommen werden.
Bei den Ermittlungen stellte sich heraus, dass mehrere Passanten das Geschehen aus nächster Nähe beobachteten, ohne in irgendeiner Form Hilfe zu leisten. Die Polizei bittet um Hinweise zur Feststellung dieser Personen.
Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat gegen die bislang unbekannten Zeugen der Tat Verfahren wegen "Unterlassener Hilfeleistung" eingeleitet. In diesem Zusammenhang weist die Polizei noch einmal ausdrücklich auf die Kampagne "Wer nichts tut macht mit" hin. Diese Initiative möchte seit dem Jahr 2000 Bürger dazu anregen, anderen zu helfen, ohne sich dabei selbst in Gefahr zu bringen.
Jährlich zeichnet der Minister des Inneren und für Sport Bürgerinnen und Bürger mit dem Preis für Zivilcourage aus, die gegen die Weggeh-, Wegseh- und Weghörmentalität gehandelt haben und somit Vorbilder sind. Die Initiatoren der Kampagne hoffen, ein nachhaltiges Umdenken in der Gesellschaft erreichen zu können. Das Thema hat auch nach über 20 Jahren nichts von seiner Aktualität verloren. (PM/red)
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Pressemitteilung vom 12.12.2024 |
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