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Nachricht vom 08.01.2025 |
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Region |
Vollsperrung: Rückbau der Fußgängerüberführung über B 42 bei Unkel |
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Am Wochenende, 11. und 12. Januar wird die Fußgängerüberführung über die B 42 bei Unkel zurückgebaut. Der Verkehr muss in dieser Zeit umgeleitet werden. Welche Maßnahmen getroffen werden und warum der Rückbau notwendig ist, lesen Sie nachfolgend. |
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Unkel. Die Arbeiten zum Rückbau der Fußgängerüberführung über die Bundesstraße 42 bei Unkel finden am Wochenende des 11. und 12. Januar als Nachtbaustelle statt. Der Beginn der Bauarbeiten ist für den 11. Januar 2025 gegen 15 Uhr angesetzt, mit einem voraussichtlichen Abschluss am 12. Januar 2025 um etwa 12 Uhr.
Während der Abrissarbeiten wird die B 42 zwischen Linz und Unkel in Fahrtrichtung Bonn komplett gesperrt. Der Verkehr wird ab Linz über die Landesstraßen 253 und 252 sowie durch Kalenborn und Bruchhausen zur B 42 umgeleitet. Für Verkehrsteilnehmer aus Richtung Bonn gilt diese Umleitung ab Unkel in umgekehrter Reihenfolge. Die Zufahrt für Anlieger bis Erpel bleibt von Linz kommend auf der B 42 frei. Vor Ort wird die Umleitung entsprechend ausgeschildert.
Das Bauwerk, das über 50 Jahre alt ist, weist erhebliche Schäden auf und könnte bei einem Fahrzeuganprall nicht mehr standhalten. Daher ist der Rückbau erforderlich. Da die Überführung eine wichtige Verbindung zum Premium-Wanderweg "Rheinsteig" darstellt und häufig von älteren Menschen genutzt wurde, wird eine neue, barrierefreie Lösung angestrebt. Nach Abwägung aller Varianten hat man sich für einen Ausbau des Kreuzungsbereichs mit einer Ampelanlage entschieden. Der Auftrag hierfür wurde bereits vergeben, und der Bau soll direkt nach dem Rückbau beginnen. Bis zur Fertigstellung der Ampelanlage wird eine provisorische fußläufige Umleitung eingerichtet.
Aufgrund der hohen Verkehrsbelastung wurde die Maßnahme auf ein Wochenende verlegt und als Nachtbaustelle geplant. Der Landesbetrieb Mobilität (LBM) Cochem-Koblenz bittet um Verständnis für mögliche Verkehrsbeeinträchtigungen während der Arbeiten. red |
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Nachricht vom 08.01.2025 |
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