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Pressemitteilung vom 31.01.2025
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Kreis Neuwied: Digitale Fahrzeugzulassung ohne Wartezeiten
Die Kreisverwaltung Neuwied hat ihr Online-Angebot um wichtige Dienste erweitert. Ab sofort können Bürger ihre Fahrzeuge bequem von zu Hause aus an-, ab- oder ummelden. Dies spart nicht nur Zeit, sondern auch Geld.
Landrat Achim Hallerbach ließ sich von der Digitalisierungs-Beauftragten des
Landkreises, Patricia Jung, die neuen Online-Dienste erläutern. Foto: Martin Boden/Kreisverwaltung NeuwiedKreis Neuwied. Seit der Einführung der i-Kfz Stufe 4 ist es für die Einwohner des Landkreises Neuwied möglich, ihre Fahrzeuge vollständig digital zuzulassen. Der Besuch der Zulassungsstelle entfällt, ebenso wie lange Wartezeiten. Die Online-Zulassung bietet zudem einen finanziellen Vorteil, da sie kostengünstiger ist als die Anmeldung vor Ort.

Die Erweiterung wurde durch die im September 2023 in Kraft getretene Neufassung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ermöglicht. Diese schuf den rechtlichen Rahmen für die Online-Zulassung. Für die technische Umsetzung war ein umfangreiches Update von i-Kfz Stufe 3 auf Stufe 4 notwendig, das auf Landes- und Bundesebene realisiert wurde. In Rheinland-Pfalz verzögerte sich die Freischaltung aufgrund erhöhter IT-Sicherheitsanforderungen, die nach verschiedenen Cyberangriffen eingeführt wurden. Erst kürzlich konnten die neuen Funktionen vollständig bereitgestellt werden.

Landrat Achim Hallerbach äußerte sich erleichtert über die neue Möglichkeit: "Es ist nachvollziehbar, dass die verspätete Einführung von i-Kfz Stufe 4 bei den Bürgerinnen und Bürgern zu Unmut geführt hat. Leider hatten wir als Kreisverwaltung keinen Einfluss auf eine schnellere Umsetzung. Unsere Mitarbeitenden sind durch die hohe Arbeitsbelastung auf den Zulassungsstellen stark gefordert. Die Nutzung der Online-Zulassung entlastet beide Seiten und spart sowohl Zeit als auch Geld."

Ab sofort stehen über die Homepage der Neuwieder Kreisverwaltung folgende Services im Bereich Kfz zur Verfügung: Neuzulassung von Fahrzeugen, Ummeldung von Fahrzeugen (auch mit Halterwechsel), Außerbetriebssetzung von Fahrzeugen, Reservierung eines Wunschkennzeichens und Leasingbriefauskunft. Zusätzlich können nun auch Leistungen der Eingliederungshilfe sowie Taxi-, Mietwagen- und Kraftomnibusgenehmigungen online beantragt werden. PM/Red
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