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Nachricht vom 07.04.2025
Rheinland-Pfalz
Sicher unterwegs: E-Scooter und Autos im Straßenverkehr
Im Straßenverkehr treffen oft ungleiche Verkehrsmittel aufeinander, wie Autos und E-Scooter. Diese Begegnungen bergen Herausforderungen und Gefahren. Doch wie können Fahrer beider Verkehrsmittel sicher und rücksichtsvoll agieren?
E-Scooter und Autos im Straßenverkehr (Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa)Rheinland-Pfalz. Aufmerksames Verhalten ist im Straßenverkehr essenziell, besonders wenn unterschiedliche Fahrzeuge wie Autos und E-Scooter aufeinandertreffen. Der ADAC informiert über die Regeln und gibt Tipps für ein sicheres Miteinander.

Welche Regeln gelten für E-Scooter-Fahrer?
E-Scooter-Fahrer müssen mindestens 14 Jahre alt sein, benötigen jedoch keinen Führerschein. "E-Scooter sind auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt", erklärt der ADAC. Fehlen diese, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Eine Helmpflicht besteht nicht, wird aber empfohlen. Wichtig ist eine Versicherung, die durch eine Plakette am Fahrzeug nachgewiesen werden muss.

Sicheres Fahren
Für mehr Sicherheit empfiehlt der ADAC, dass E-Scooter nur alleine gefahren werden sollen. Beim Abbiegen ist ein Handzeichen erforderlich, sofern keine Blinker vorhanden sind. Unerfahrene Fahrer sollten das Fahren zunächst auf privatem Gelände üben. Regelmäßige Kontrolle des Reifendrucks ist ebenfalls wichtig: "Überprüfen Sie bei luftgefüllten Reifen wöchentlich den Fülldruck Ihres E-Scooters", rät der ADAC. Kleidung mit Reflektoren verbessert die Sichtbarkeit, und E-Scooter-Fahrer sollten auf ihre Position im toten Winkel achten.

Was sollten Autofahrer bei E-Scootern beachten?
Autofahrern wird geraten, E-Scooter mit ausreichendem Sicherheitsabstand zu überholen - innerorts mindestens 1,5 Meter, außerorts mindestens zwei Meter. Die Straßenverkehrsordnung besagt: "Wer überholt, darf dabei denjenigen, der überholt wird, nicht behindern." Besondere Vorsicht gilt beim Aussteigen aus dem Auto. Hier kann der "Dutch Reach" helfen: Das Öffnen der Tür mit der rechten Hand, um den Oberkörper zu drehen und den rückwärtigen Verkehr im Blick zu behalten.

Alkohol und Parken
Bei Alkohol gelten für E-Scooter-Fahrer dieselben Promillegrenzen wie für Autofahrer. Ab 0,5 Promille liegt mindestens eine Ordnungswidrigkeit vor, ab 1,1 Promille eine Straftat. Für Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit gilt striktes Alkoholverbot. Unabhängig vom Fahrzeugtyp sollte beim Abstellen darauf geachtet werden, niemanden zu behindern.

(dpa/bearbeitet durch Red)
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