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Nachricht vom 12.04.2012 |
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Region |
Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge sind verfassungsgemäß |
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Verbandsgemeinde Puderbach informiert über Urteil - Sonderbelastungen werden vermieden
Puderbach. Die wiederkehrenden Beiträge für den Ausbau kommunaler Straßen sind verfassungsgemäß. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland- Pfalz mit Beschluss vom 24.02.2012 und bestätigte damit - gerade auch im Hinblick auf die gegenteilige Auffassung des Verwaltungsgerichts Koblenz - seine langjährige Rechtsprechung.
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Während beim Einmalbeitrag nur die Anlieger an der ausgebauten Straße zur Kasse gebeten werden, bilden beim wiederkehrenden Beitrag alle Anlieger des Straßennetzes - meist der gesamten Gemeinde oder eines Ortsteils - eine Solidargemeinschaft. Die Anlieger werden dann zwar jährlich herangezogen, aber nur in relativ geringem Umfang, während beim Einmalbeitrag viele Tausend Euro auf einen Schlag anfallen. |
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Nachricht vom 12.04.2012 |
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