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Nachricht vom 14.08.2012 |
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Region |
Erlaubniserteilung für Finanzanlagenvermittler |
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Die rheinland-pfälzischen Industrie- und Handelskammern bedauern die Entscheidung des Wirtschaftsministeriums, für das ab dem 1. Januar 2013 bundesweit geltende Erlaubnisverfahren für Finanzdienstleister nicht zuständig sein, sondern diese Aufgabe den Ordnungsämtern überlassen zu müssen. |
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Monatelang herrschte Ungewissheit, jetzt hat Ministerin Lemke Stellung bezogen. Für das ab dem 1. Januar 2013 bundesweit geltende Erlaubnisverfahren für Finanzdienstleister werden die rheinland-pfälzischen Industrie- und Handelskammern (IHKs) nicht zuständig sein. Eine Entwicklung, die diese sehr bedauern.
Während die Führung eines bundesweiten Registers, in dem künftig alle Finanzanlagenvermittler aufgeführt sind, Aufgabe der jeweiligen Industrie- und Handelskammer ist und auch die ab nächstem Jahr hierzu erforderliche Sachkundeprüfung bei den Industrie- und Handelskammern durchgeführt wird, wird die ebenfalls zu diesem Themenkomplex gehörende Erlaubniserteilung in Rheinland-Pfalz durch die Ordnungsämter vorgenommen.
Für die Unternehmer, die Finanzprodukte vermitteln, hat das zur Folge, dass sie es statt mit einem nun mit zwei Ansprechpartnern zu tun haben, einmal mit der für die Registrierung zuständigen Industrie- und Handelskammer, das andere Mal mit der für die Erlaubnis zuständigen Ordnungsbehörde.
Die rheinland-pfälzischen IHKs hatten in der Vergangenheit gegenüber dem Wirtschaftsministerium des Landes mehrfach ihre Bereitschaft erklärt, auch das Erlaubnisverfahren für die Finanzanlagenvermittler zu übernehmen und damit eine schlanke Verwaltungslösung sicher zu stellen.
„Den Industrie- und Handelskammern neben der Durchführung der Sachkundeprüfung und dem Führen des bundesweiten Registers auch die Aufgabe der Erlaubniserteilung zu übertragen, wäre eine sinnvolle und konsequente Weiterführung des One-Stop-Shop Gedankens gewesen. Alles aus einer Hand, mit wenig bürokratischem Aufwand und vor allem ohne Reibungsverluste durch unterschiedliche Zuständigkeiten – eigentlich ein Ziel, dem sich die rot-grüne Regierung in ihrem Koalitionsvertrag verschrieben hat“, so Peter Adrian, Präsident der IHK-Landesarbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz, in einer ersten Reaktion auf die Entscheidung aus dem Ministerium.
Nun kommt es für die Unternehmer anders als erhofft, zumindest in Rheinland-Pfalz. Denn im benachbarten Hessen mehren sich die Anzeichen, das dort die Industrie- und Handelskammern Erlaubnisbehörde werden. In Bayern und Mecklenburg-Vorpommern ist die Entscheidung für die wirtschaftsfreundliche Abwicklung in den Händen der IHKs bereits gefallen, und auch Sachsen und Niedersachsen steuern auf die schlanke IHK-Lösung zu. Damit gibt es für die bundesweit geltende Gewerbeordnung einen Flickenteppich an Zuständigkeiten.
„In Hessen gehe ich zu meiner IHK, lege die Prüfung ab, beantrage die Erlaubnis und melde meine Arbeitnehmer an das Register. Bei uns in Rheinland-Pfalz geht der Gewerbetreibende zur IHK, legt seine Prüfung ab, geht zum Gewerbeamt, beantragt die Erlaubnis und geht zurück zur IHK, um seine Arbeitnehmer ins Register eintragen zu lassen. Unbürokratisch ist anders“, so Adrian weiter.
Auch die Begründung des Ministeriums, die als „Verfahrensvereinfachung“ bezeichnete Aufgabenübertragung an die Gewerbeämter sei aus Gründen des Verbraucherschutzes erforderlich, stößt auf Verwunderung.
„Bei den Versicherungsvermittlern erledigen wir seit Jahren zuverlässig und zur Zufriedenheit sämtlicher Beteiligter alle Aufgaben, von der Sachkundeprüfung über die Erlaubniserteilung bis zur Registrierung. Wir verfügen hier über ein hohes Maß an Fachwissen, auch hat es bisher keinen Anlass zur Beanstandung gegeben“, so Arne Rössel, Hauptgeschäftsführer der IHK Koblenz. „Warum hier ein Unterschied zu den Finanzanlagenvermittlern bestehen sollte, können wir nicht nachvollziehen.“
Stattdessen kommt nun auf die Wirtschaft ein erheblicher Mehraufwand zu, der Zeit und Geld kostet. Auch die Abstimmung der 210 rheinland-pfälzischen Gewerbeämter mit den registerführenden Industrie- und Handelskammern und den Versicherungsunternehmen wird nicht ohne Reibungsverluste und unnötige Doppelarbeiten vonstatten gehen, befürchtet Präsident Peter Adrian. „Hier hat Frau Lemke leider eine echte Chance vertan, notwendige Prozesse schlank und unbürokratisch auszugestalten und das Schlagwort der „wirtschafts-freundlichen Verwaltung“ mit Leben zu füllen.“
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Nachricht vom 14.08.2012 |
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