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Nachricht vom 14.11.2012
Region
Schützen Sie Ihre Wasserleitung vor Frost
Die Wasserwerke weisen darauf hin, dass in der kommenden kalten Jahreszeit diverse Vorkehrungen zu treffen sind, um Schäden zu vermeiden. Eingefrorene Leitungen sollten nur von Fachleuten aufgetaut werden. Weitere Informationen gibt es beim zuständigen Wasserwerk.
Region. Wasserleitungen und auch die Wasserzähler müssen im Winter besonders geschützt werden. Viele Frostschäden können vermieden werden. Alle Kosten, die durch Frostschäden an Wasseranschlüssen, Wasserzählern und Wasserleitungen entstehen, müssen vom Anschlussinhaber getragen werden. Werkleiter Gönner der Wasserwerke Puderbach empfiehlt die nachstehenden Regeln zum Schutze der Wasserleitung bei Frostgefahr.

„Rechtzeitig beschädigte Fensterscheiben und schlecht schließende Kellertüren instand setzen. Türen und Fenster in der Nähe von Wasserleitungen und Wasserzählern immer geschlossen halten. Umhüllen Sie Wasserzähler und freiliegende Wasserrohre in frostgefährdeten Räumen mit wasserabweisenden Isolierstoffen wie z.B. Kork oder Glaswolle. Im Freien liegende Wasserzählerschächte dicht abdecken, mit Stroh ausfüllen oder hölzernen Zwischenboden einlegen. Die leichte Bedienung der Absperrhähne und Wasserzähler darf dadurch nicht behindert werden.

Bei strengem Frost: Zusätzlich Türen und Fenster in Kellern und in der Nähe von Wasserleitungen und Wasserzählern abdichten. Nachts und soweit möglich auch tagsüber Hauptsperrhähne schließen, Steigwasserleitungen entleeren. Bezeichnungsschilder an den Absperrhähnen erleichtern ihr Auffinden. Alle Zapfstellen kurz öffnen und nach dem Entleeren der Steigstränge sofort wieder schließen, notfalls die Leitungen bis zum Hauptsperrhahn entleeren.

Wollen Sie die Hausinnenleitungen wieder in Betrieb nehmen, lassen Sie Wasser langsam zufließen. Höchstgelegene Zapfstellen entlüften, Leerlaufhähne schließen. Nie eingefrorene Wasserleitungen mit der Lötlampe oder offenem Feuer auftauen. Rufen Sie einen Fachmann. Entsprechende Handwerker nennt Ihnen das Wasserwerk. Frostschäden an Hausanschlussleitungen beseitigt nur das Wasserwerk.“
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