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Nachricht vom 08.01.2013
Region
Turbulente Ratssitzung beim Thema Biogasanlage Neitzert
In der jüngsten Ratssitzung der Ortsgemeinde Rodenbach, in deren Ortsteil Neitzert die Biogasanlage betrieben wird, ging es hoch her. Verhandelt wurde der Bebauungsplanentwurf, der den weiteren Betrieb der Biogasanlage gewährleisten soll. Verbandsbürgermeister Volker Mendel musste mehrfach Sachlichkeit anmahnen.
Karl Hauck (stehend) trägt die städtebauliche Vereinbarung vor, in der viele Forderungen der Neitzerter Bürger berücksichtigt wurden. Fotos: Wolfgang TischlerNeitzert. Der Ortsgemeinderat Rodenbach hatte sich in seiner Sitzung am gestrigen Abend (8.1.) mit dem Bebauungsplanentwurf und der städtebaulichen Vereinbarung für die Biogasanlage in dem Ortsteil Neitzert zu befassen. Bekanntlich wurde die von dem Landwirt Neitzert „privilegiert“ errichtete Anlage erbaut und nach kurzer Zeit an einen privaten Betreiber verkauft. Dadurch entfiel die Gültigkeit der Betriebserlaubnis. Der NR-Kurier berichtete.

In der öffentlichen Sitzung des Rates waren der Verbandsbürgermeister Volker Mendel und sein Bauamtsleiter Karl Hauck, der von der Verwaltung beauftragte Planer Dipl.-Ing. Dirk Strang von der WeSt Polch, sowie der Geschäftsführer der Ökobit, Christoph Spurk, mit anwesend. Planer Strang stellte den Sonderbebauungsplan vor, der auf dem Gelände eine Biogasanlage und erneuerbare Energien zulässt. Nicht möglich sind dort Windkraft oder Geothermie. Er erklärte, dass die Gutachten aus dem Jahre 2007 (damals wurde die Anlage errichtet) aktualisiert wurden und sie aussagen, dass „keine wesentlichen Beeinträchtigungen zu erwarten sind“.

Ratsfrau Elisabeth Bork bat als erste um das Wort und meinte: „Nach meinen Informationen soll die Kreisverwaltung bereits am 3.3.2008 von dem Verkauf gewusst haben. Markus Neitzert (der Landwirt, der die Anlage errichtete, Anm. der Redaktion) hatte damals auch geschwiegen. Die Anlage wurde legal gebaut und kurzfristig veräußert. Als dann die Betriebserlaubnis auslief, wurde plötzlich der Rat einberufen. Wir sollen das Ding jetzt legalisieren. Wir wissen doch, die Anlage würde heute nicht mehr genehmigt.“ Ortschef Lothar Zimmermann widerspracht der Ausführung: „Wir würden heute einen anderen Standort nehmen. Solange der B-Plan (Anm. der Redaktion: Bebauungsplan) in Arbeit ist, ist die Anlage nicht illegal.“ Volker Mendel griff in die hitziger werdende Diskussion ein und sagte: „Heute das ist nur ein Entwurf, es können in der Offenlegung noch alle Einwände vorgebracht werden. Ratsmitglied Asbach: „Hätte Landwirt Neitzert die Anlage behalten, würde die Anlage noch heute unbehelligt laufen.“

Karl Hauck trug den neunseitigen städtebaulichen Vertrag vor. Er regelt die Anlieferungswege, die Anlieferungszeiten, den Kostenersatz des Betreibers für die erhöhte Straßenabnutzung, die Reinigungspflichten der Straßen, die Einhaltung der Bundesimmissionsschutzrichtlinien, Anpflanzungen und die Errichtung einer Schallschutzwand. Die Stellung einer Bankbürgschaft in Höhe von 20.000 Euro für den Rückbau der Anlage im Konkursfalle oder bei Aufgabe der Anlage ist ebenso vorgesehen. Dieser Vertrag muss bei einem eventuellen Verkauf der Anlage mit übernommen werden. Diese Vereinbarung kann von allen Bürgern im Rahmen der Offenlegung des Bebauungsplanes ebenfalls eingesehen werden. Lothar Zimmermann meinte dazu: „Alle diese zusätzlichen Auflagen hätten wir nicht durchbringen können, wäre die Anlage privilegiert geblieben.“

In der anschließenden Aussprache kam die Frage: „Warum ist der Bürgschaftsbetrag so niedrig angesetzt, er reicht nie zum Rückbau.“ Die Antwort des Bürgermeisters Zimmermann löste bei den Zuhörern kopfschütteln aus. Er antwortete auf diese Frage: „Die Bürgschaft ist totes Geld und die Firma ist noch jung.“ Elisabeth Bork wollte wissen, warum es keine Vertragsstrafen gibt, wenn der Betreiber seine Auflagen nicht einhält. Dazu der Ortschef: “Wir haben davon abgesehen, weil uns die Firma Ökobit so weit entgegengekommen ist.“ Die Debatte des Rates wurde teilweise sehr polemisch geführt und der Zuhörer hatte den Eindruck, dass persönliche Angelegenheiten mit hereinspielen. Verbandsbürgermeister Volker Mendel musste die Akteure mehrfach ermahnen sachlich zu bleiben.

Die Abstimmung über den Entwurf des Bebauungsplanes ergab, dass die acht männlichen Ratsmitglieder für den Entwurf stimmten. Die beiden Damen im Rat stimmten dagegen. Somit wird der Planungsentwurf in die Offenlegungsphase gehen.

In der sich anschließenden Einwohnerfragestunde kamen viele Fragen. Auch hier war viel Polemik und Unsachlichkeit im Spiel. Von den Bürgern kamen Aussagen oder Fragen wie: „Ist es wirklich notwendig, dass die Biogasanlage weiter betrieben wird?“ oder „Es wäre Ruhe und Frieden im Dorf, wenn die Anlage nicht genehmigt würde.“ Rechtsanwalt Pfeiffer, der den Neitzerter Bürger Leufen vertritt, stellte die Frage „wie viel CO2 die Anlage ausstößt“. Hier kam die Antwort von Geschäftsführer Christoph Spurk, dass es „rund einhundert Kubikmeter pro Stunde seinen“. Auf die Zusatzfrage nach dem Ausstoß von Schwefelwasserstoffen, war nur die Antwort zu hören, dass die „vorgegebenen Grenzwerte eingehalten“ würden.

Im Rahmen des Offenlegungsverfahrens können Fragen beim Bauamt in Puderbach gestellt werden. Karl Hauck sagte zu, dass man sich in der Puderbacher Verwaltung bemühen werde, den Bürgern auf alle Fragen eine Antwort zu geben oder von den zuständigen Stellen sie einzuholen. Wolfgang Tischler

 
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