NR-Kurier |
Ihre Internetzeitung für den Kreis Neuwied |
|
Nachricht vom 11.07.2013 |
|
Region |
Prozesse: Haus angezündet und Frau mit Messer bedroht |
|
Vor dem Strafgericht des Landgerichts Koblenz werden zwei Verbrechen verhandelt, die sich im Kreis Neuwied abspielten. Es geht um Brandstiftung in Oberhonnefeld-Gierend und um schweren Raub in Neuwied. |
|
Philipp R. ist wegen schwerer Brandstiftung angeklagt. Der 26-Jährige soll am 9. Februar 2012 ein vom ihm zu Wohnzwecken angemietetes Einfamilienhaus in Oberhonnefeld-Gierend in Brand gesetzt haben, um hierdurch zu erreichen, von seinem Vermieter vorzeitig aus dem aus seiner Sicht unvorteilhaften Mietvertrag entlassen zu werden.
Der Mietvertrag sah eine zeitliche Befristung bis zum Jahr 2021 vor. Kurz nach Abschluss des Mietvertrages soll sich jedoch für den Angeklagten und seine Familie eine günstigere Wohnmöglichkeit ergeben haben.
Da Philipp R. eine zivilrechtliche Auseinandersetzung mit seinem Vermieter um eine kurzfristige Beendigung des Mietverhältnisses gescheut haben soll, habe er ohne Kenntnis seiner Ehefrau den Entschluss gefasst, das Haus in Brand zu setzen und dadurch unbewohnbar zu machen.
In Ausführung seines Plan habe er sich, so steht es in der Anklageschrift, zu dem Gebäude begeben - in dem sich zur Tatzeit keine Personen aufhielten - zwei Flachbildfernseher, eine Stereoanlage, eine Playstation sowie persönliche Unterlagen und andere persönliche Gegenstände aus dem Haus herausgeholt und sodann in dem im Untergeschoss befindlichen Schlafzimmer Brandbeschleuniger entzündet.
Durch den anschließenden Brand wurden sämtliche Räume des Hauses beschädigt. Der Gebäudeschaden belief sich auf rund 100.000 Euro. Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.
Termin: 19.07.2013, 9.00 Uhr, Saal 105, Landgericht Koblenz.
Fortsetzungstermine: 12.08.2013, 13.08.2013, 20.08.2013, 26.08.2013.
Im zweiten Fall ist der 45-jährige Rene F. wegen schwerem Raub angeklagt. Er soll am 17. Dezember 2005 kurz vor 8.00 Uhr einen Frisiersalon in Neuwied betreten und einer Frau ein Kochmesser mit einer Klingenlänge von 20 bis 30 Zentimeter an den Hals gehalten haben, um die Handtasche der Frau mit 140 Euro Bargeld sowie sonstigen Wertgegenständen an sich zu bringen.
Durch den Einsatz des Messers und die damit verbundene Drohung, sie zu verletzen, soll der Angeklagte erreicht haben, dass sich die Zeugin nicht gegen die Wegnahme der Handtasche zur Wehr setzte.
Termin: 31.07.2013, 09.00 Uhr, Saal 105 Landgericht Koblenz. |
|
Nachricht vom 11.07.2013 |
www.nr-kurier.de |
|
|
|
|
|
|