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Nachricht vom 14.07.2013 |
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Region |
Schweiz-Kredit: CDU will Antworten vom Landrat |
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Die CDU in Bad Hönningen gibt sich nicht zufrieden mit den Äußerungen von Landrat Rainer Kaul zum umstrittenen Schweiz-Kredit der Verbandsgemeinde Bad Hönningen. Die Partei wirft dem Kreis-Chef fehlende Aufsichtspflicht und mangelnde Hilfsbereitschaft in einer rechtlich schwierigen Lage vor. |
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Der CDU-Gemeindeverband Bad Hönningen begrüßt den auf Initiative der CDU-Fraktion unter Führung des Fraktionsvorsitzenden Jörg Lacher zustande gekommenen Beschluss des Verbandsgemeinderates, wonach Landrat Rainer Kaul zu einer Stellungnahme zum Fremdwährungskredit der Verbandsgemeinde und Äußerungen des Landesrechnungshofes dazu aufgefordert wird. Konkret soll Kaul etwas sagen zu der Rechtmäßigkeit des in 2008 erstmalig abgeschlossenen Liquiditätskredites in fremder (Schweizer) Währung und der im Mai 2013 ohne die Stimmen der CDU beschlossenen Verlängerung des Kredites.
Nach einem Bericht der Regionalzeitung vom 17. Juni lehne Landrat Rainer Kaul auf Anfrage dieser Zeitung eine Stellungnahme zur Rechtmäßigkeit des Fremdwährungskredites jedoch mit dem Hinweis auf die kommunale Selbstverwaltung ab und wird damit nach Auffassung des CDU-Gemeindeverbandes seiner Aufgabe als Chef von Gemeindeprüfungsamt und Kommunalaufsicht auch weiterhin nicht gerecht.
Zudem weise er damit das Hilfeersuchen einer Verbandsgemeinde zurück, deren Verwaltung mit der rechtssicheren Handhabung des Spekulationsgeschäftes in fremder Währung offensichtlich überfordert sei und damit alleine nicht mehr zurechtkomme.
Nach Auffassung des CDU-Gemeindeverbandes ignoriert Landrat Rainer Kaul damit auch die Einlassungen von Innenministerium und Landesrechnungshof. Der Vorsitzende des CDU-Gemeindeverbandes Joachim Grohmann verweist auf die Beantwortung der kleinen Anfrage von der Landtagsabgeordneten Ellen Demuth zu dem Fremdwährungsgeschäft durch Innenminister Roger Lewentz, der bereits im März diesen Jahres erklärt hatte: „Bei der Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung sind die allgemeinen Haushaltsgrundsätze zu beachten. Diese verpflichten die Gemeinde zur Beachtung des Vorrangs der Sicherheit und der Risikominimierung.“
Inzwischen liege auch der Kommunalbericht 2013 des Landesrechnungshofes vor, in dem Fremdwährungskredite, die nicht durch den Abschluss von Wechselkurssicherungsinstrumenten gegen Kursverluste gesichert werden, als spekulativ und nicht im Einklang mit dem kommunalrechtlichen Spekulationsverbot stehend eingestuft werden.
Fraktionschef Jörg Lacher hatte bereits in der letzten Sitzung des Verbandsgemeinderates darauf hingewiesen, dass dieser Mangel sowohl auf den ursprünglich in 2008 durch Bürgermeister Michael Mahlert aufgenommenen Fremdwährungskredit, wie auch auf die im Mai diesen Jahres abgeschlossene Verlängerung dieses Kredites zutreffen dürfte.
Laut Joachim Grohmann erwartet der CDU-Gemeindeverband von Landrat Rainer Kaul nun, umgehend und frei von parteipolitischen Rücksichtnahmen zu prüfen, inwieweit Bürgermeister, Verwaltung und Rat in Bad Hönningen seit dem erstmaligem Abschluss des Kredites 2008 gegen kommunales Recht verstoßen haben. |
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Nachricht vom 14.07.2013 |
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