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Nachricht vom 22.07.2013 |
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Region |
Lob für Behandlung der B256 als Gesamtprojekt |
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Ein klares Bekenntnis zum Ausbau der B256 von Neuwied bis zur A3 bei Oberhonnefeld-Gierend legte der rheinland-pfälzische Innenminister Roger Lewentz beim Treffen mit Bürgern im Kulturzentrum Oberhonnefeld ab. Lewentz sagte: „Wir wollen diese Maßnahme verwirklicht sehen!“ Zu der Veranstaltung hatte die SPD-Bundestagsabgeordnete Sabine Bätzing-Lichtenthäler eingeladen. Gekommen waren auch Mitglieder der Bürgerinitiative gegen den Bau einer Ortsumgehung in Straßenhaus in der geplanten Form. |
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Lewentz sagte, für die Landesregierung und später auch die Bundesregierung, die den Ausbau der B256 in den Bundesverkehrswegeplan 2015-20130 aufnehmen müsse, sei die Akzeptanz in der Bevölkerung wichtig. Die ist – zumindest auf der offiziellen Seite, der Vertretung der Bürger in den Gemeinderäten – gegeben. Wie die anwesenden Ortsbürgermeisterinnen Birgit Haas (Straßenhaus) und Rita Lehnert (Oberhonnefeld-Gierend) betonten, hatten beide Gemeinderäte den Umgehungsstraßenplanungen für ihre Orte einstimmig zugestimmt.
In Oberhonnefeld-Gierend soll die Umgehung von Straßenhaus aus kommend östlich des Industriegebiets verlaufen, also zwischen der Gierender Höhe und der Autobahn.
Der Rengsdorfer Verbandsgemeindebürgermeister Hans-Werner Breithausen lobte, dass es „gut ist, dass man die B256 jetzt als Gesamtprojekt betrachtet“. Auch Landrat Rainer Kaul ist optimistisch, was das gute Ende mit dem Ausbau der vielbefahrenen Straße angeht: „Ich mache mir keine großen Sorgen, dass wird das mit der B256 nicht ordentlich geregelt bekommen.“ Dem für Bauvorhaben dieser Art zuständigen Landesbetrieb Mobilität sprach der Landrat ein großes Lob aus für seine professionelle Arbeitsweise.
Zuletzt versprach die Bundestagsabgeordnete Sabine Bätzing-Lichtenthäler, sich „eindringlich“ für die beiden Projekte – Ortsumgehung Straßenhaus und Ortsumgehung Oberhonnefeld-Gierend – einzusetzen. Nur wenn sie in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen werden und die Abgeordneten im Haushaltsausschuss des Bundestags dann auch das Geld dafür zur Verfügung stellen, können die Menschen in beiden Orten auf verkehrsberuhigtere Zeiten hoffen.
Am Rand der Veranstaltung wurde bekannt, dass noch in diesem Jahr die L258 zwischen Anhausen und dem Wald zur Alteck ausgebessert werden soll. Für die Deckensanierung, die im Spätsommer/Herbst beginnen soll, stehen angeblich rund 80.000 Euro zur Verfügung. Holger Kern
Vor der Veranstaltung hatte die Bürgerinitiative „Zukunft für Straßenhaus“ einen Katalog von Fragen formuliert, die sie dem Innenminister während der Veranstaltung stellten, dieser jedoch nur zum Teil beantworten konnte.
Frage
Wurde im März 2003 der raumordnerische Entscheid zur OU Straßenhaus verlängert?
Hintergrund
Im raumordnerischen Entscheid vom 26.03.1998 steht: „Der raumordnerische Entscheid ist nach einem Zeitraum von 5 Jahren von der zuständigen Landesplanungsbehörde zu überprüfen, wenn bis dahin das Planfeststellungsverfahren zu der dem Verfahren zugrundeliegenden Linienführung nicht eingeleitet worden ist. Gegebenenfalls entscheidet sie, ob in diesem Fall ein neues Raumordnungsverfahren durchzuführen ist.“
Nach den der BI vorliegenden Informationen wurde der raumordnerische Entscheid erst 2007 verlängert.
Auf die kleine Anfrage von Hr. Erwin Rüddel antwortet das Innenministerium im März 2003 wie folgt: „Im derzeitigen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen ist eine Ortsumgehung für Straßenhaus als „weiterer Bedarf“ enthalten. Wegen dieser nachrangigen Einstufung sind über das mit dem raumordnerischen Entscheid vom 26. März 1998 abgeschlossene Raumordnungsverfahren hinaus weitere planerische Aktivitäten vorerst nicht möglich.“
Frage
Ist der raumordordnerische Entscheid noch gültig?
Hintergrund
Der Entwurf des LBM zur Ortsumgehung Straßenhaus weicht vom raumordnerischen Entscheid von 1998 ab: Die vom Gemeinderat Straßenhaus beschlossenen Trasse ist 16 m abgerückt, außerdem war der Anschluss der Ortsumgehung an die alte B256 mit einem Kreisel am Oberradener Stock vorgesehen – nun sind Auf- und Abfahrt mit sogenannten „Ohren“ unterhalb der Polizei angedacht – siehe Plan LBM auf unserer Homepage http://www.bistrassenhaus.de/Fakten/Plaene-LBM PDF Vorentwurf.
Frage
Was sagt der Innenminister dazu, dass der Abstand der geplanten OU zum Teil nur 40 – 80 m von Wohnhäusern entfernt sein wird?
Hintergrund
Die DIN 18005-1 fordert beim Neubau von Umgehungsstraßen eine Abstand von 800 m zur Wohnbebauung, in Ausnahmefällen 250m. Außerdem führt die geplante OU durch Wohngebiet, die derzeitige B256 durch Gewerbe- und Mischgebiet. |
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Nachricht vom 22.07.2013 |
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