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Nachricht vom 27.11.2013 |
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Region |
Sachvortrag über Windkraft endete in stürmischer Diskussion |
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Rheinbrohl. Knapp 30 Zuhörer begrüßte Bürgermeister Michael Mahlert zum dritten Bürgergespräch über „Windkraft im Wald“ im Saal der Gaststätte „Zum Römer“. Das Schwerpunktthema diesmal war „Privilegierung“. |
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Im Dezember sollen Gespräche mit Investoren geführt und dann entschieden werden, mit welchen Unternehmen die Kommune in Verhandlungen treten will. Bisher hat sich die Verbandsgemeinde noch an keinen Investor gebunden. Voraussetzung für einen Vertragsschluss mit einem Investor sei natürlich die Vereinbarkeit mit dem Artenschutz und die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens, sagte Mahlert.
Grundlage für das Bauen im Außenbereich ist das Baugesetzbuch und hier der Paragraph 35. Grundsätzlich ist der Außenbereich von der Bebauung freizuhalten. Bebauung ist hier nur in Ausnahmefallen zulässig, zum Beispiel für Kläranlagen, Gärtnereien oder Aussiedlerhöfe. Explizit zulässig sind auch Windkraftanlagen, die nur im Außenbereich zugelassen sind.
Mit der angestrebten „Positivplanung“ eines Windkraftgebietes auf den Flächen von Rheinbrohl und Bad Hönningen strebt die Verbandsgemeinde gleichzeitig den Ausschluss von Windkraft auf anderen Flächen in ihrem Gebiet an („Vermeidung von Wildwuchs“). Ohne Prüfung des gesamten Verbandsgemeindegebiets auf Tauglichkeit für Windkraft könnte jeder beliebige Investor an jedem ihm genehmen Ort einen Antrag auf Bau von Windrädern stellen.
Noch möglich ist offenbar, dass die laufenden Planungen – die Erstellung der Potenzialanalyse - zu dem Ergebnis kommen, dass es überhaupt keine geeigneten Flächen für die Windkraftnutzung in der Verbandsgemeinde Bad Hönningen gibt.
In der Veranstaltung wurden grundsätzliche Einwände gegen Windkraft in Rheinbrohl oder Bad Hönningen geäußert. Ein Bürger appellierte an den Patriotismus der Einwohner, solche „Monster“ im Rheintal nicht zu genehmigen. Andere Wortmeldungen forderten ein klares Bekenntnis der Politiker zur Windkraft, damit die Bürger wüssten, woran sie sind und mit wem sie es zu tun haben.
Bürgermeister Mahlert entgegnete dem, die jetzige Diskussion gehe auf eine zweijährige kommunalpolitische Vorgeschichte zurück. Es sei beschlossen worden, die Machbarkeit von Windkraft in der Verbandsgemeinde zu prüfen. In diesem Stadium befinde man sich jetzt. Es bestehe kein politischer Wille, die Windkraft auf Biegen und Brechen einzuführen.
Die Argumente Pro und Kontra Windkraft wurden von den Rednern teilweise sehr emotional bis hitzig ausgetauscht. Zum Beispiel ging es um den Flächenbedarf für Windräder. Die Gegner bezweifeln den von der Verwaltung angegebenen Flächenbedarf von 0,5 Hektar. Bürgermeister Mahlert schlug vor, einen Termin auf dem Hartenfelser Kopf im Westerwaldkreis zu machen, wo 13 Windkraftanlagen in Betrieb sind.
Gefragt wurde auch, warum noch nicht die tatsächliche Windstärke in dem anvisierten Gebiet gemessen wurde. Bürgermeister Mahlert erklärte, ein Mast zur Messung der Windstärke koste 155.000 Euro. Er werde von dem möglichen Investor aufgestellt, wenn alle anderen Faktoren für die Genehmigung geprüft sind. Ein Redner, der selbst an mehreren Windparks beteiligt ist, stellte klar: Die Windstärke sei nicht das zentrale Kriterium für die Aufstellung von Windrädern.
Häufiger wurden Fragen gestellt, ab welchen Beträgen Pachtverträge mit Investoren von der Verbandsgemeinde als wirtschaftlich angesehen werden. VG-Ratsmitglied Rainer Schmitz sagte, für einen lächerlichen Betrag von fünf- oder zehntausend Euro pro Windrad würden sicherlich weder Bad Hönningen noch Rheinbrohl ihren Wald zur Verfügung stellen.
Am 6. Februar gibt es eine weitere Veranstaltung zum Thema „Windkraft und Tourismus“. Die Besichtigung des Hartenfelser Kopfs soll im Januar stattfinden, der Termin wird noch bekannt gegeben. Holger Kern |
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Nachricht vom 27.11.2013 |
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