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Nachricht vom 22.12.2013 |
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Region |
Kein Erfolg bei Fahndung nach Einbrechern von Thalhausen |
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Thalhausen. Der Einsatz aus Anlass eines Einbruches in die Firma HB Schutzbekleidung (Bericht im NR-Kurier am Sonntag) ist aus Sicht der Polizei nicht besonders erfolgreich verlaufen. Zwei von drei Tätern flüchteten trotz umfangreicher Fahndung unerkannt, den dritten, zunächst festgenommenen Einbrecher musste die Polizei wieder laufen lassen. |
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Laut einer am Montag (23.12.) verteilten Pressemeldung der Polizei Straßenhaus spielte sich das dramatische Geschehen am Sonntagabend (22.12.) folgendermaßen ab: Gegen 20 Uhr teilte ein Anwohner aus Talhausen telefonisch der Polizeidienststelle in Straßenhaus mit, dass er soeben drei maskierte Personen beobachte, welche sich in dem benachbarten Firmengebäude befinden.
Die Polizei hält mit dem Anrufer Kontakt bis die ersten Einsatzkräfte vor Ort in Thalhausen eintreffen. Unter Einbeziehung benachbarter Dienststellen werden alle einsatzfähigen Polizeibeamten koordiniert vor Ort geführt.
Noch während die ersten Kräfte vor Ort beginnen das Anwesen zu umstellen, flüchten drei Täter durch eine auf der rückwärtigen Seite befindliche Türe. Ein Täter kann mehrere hundert Meter später gestellt und festgenommen werden.
Zwei weitere Täter flüchten in den angrenzenden Wald. Hier verliert die Polizei die Flüchtigen nach circa 50 Metern aus den Augen verloren. Weder dem Dienstsuchhund der Polizei noch dem Polizeihubschrauber gelingt es im Anschluss, die Spur der noch flüchtigen Täter aufzunehmen.
Das Fahrzeug der Täter finden die Einsatzkräfte in einer Seitenstraße von Thalhausen. Ob es sich dabei einen silbernen Bus handelte, der NR-Kurier-Lesern am Tattag aufgefallen war, wurde von der Polizei nicht bestätigt.
Gestohlen wurden von den Dieben Bargeld und diverse andere Gegenstände. Der vorläufig festgenommene 36-jährige an dem Einbruch beteiligte Mann musste nach erkennungsdienstlicher Behandlung und Vernehmung wieder auf freien Fuß gesetzt werden. Dazu war die Polizei nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Koblenz aufgrund fehlender Haftgründe veranlasst worden. |
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Nachricht vom 22.12.2013 |
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