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Nachricht vom 10.03.2014 |
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Region |
Informationen zu Führungszeugnissen von Ehrenamtlern |
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Seit dem 1. Januar 2012 haben Träger der freien Jugendhilfe sicherzustellen, dass unter ihrer Verantwortung keine neben- oder ehrenamtlich tätigen Personen mit der Wahrnehmung von Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe betraut werden, die wegen einschlägiger Straftaten rechtskräftig verurteilt worden sind. |
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Kreis Neuwied. Dazu gehören auch solche Organisationen, wie zum Beispiel Vereine mit Jugendarbeit, die nicht auschließlich Leistungen der Jugendhilfe (z.B. Jugendfreizeiten, Jugendarbeit, etc.) anbieten.
Aufgrund der gesetzlichen Regelung haben die kommunalen Jugendämter mit den Trägern der freien Jugendhilfe Vereinbarungen über diejenigen Tätigkeiten zu schließen, die „aufgrund von Art, Intensität und Dauer des Kontaktes mit Kindern und Jugendlichen“ nur nach Einsichtnahme in ein erweitertes Führungszeugnis der tätigen Person wahrgenommen werden dürfen“.
„Um eine Vielzahl von Einzelvereinbarungen nicht abschließen zu müssen, wurde mittlerweile auf Landesebene eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen. Die Träger von Angeboten der Jugendhilfe sind nun eingeladen, der Rahmenvereinbarung beizutreten“, erklärt der 1. Kreisbeigeordnete und Jugendamtsdezernent Achim Hallerbach. Der Landkreis Neuwied und die Stadt Neuwied sind mittlerweile der Rahmenvereinbarung beigetreten, so dass sie bindend geworden ist.
„Örtlich organisierten Träger von Jugendhilfemaßnahmen, die rechtlich nicht durch einen Landesverband/Spitzenverband vertreten werden, sind daher zur Erklärung des Beitritts aufgerufen“, betont Hallerbach. Der Beitritt ist gegenüber dem Kreisjugendamt Neuwied bzw. dem Stadtjugendamt Neuwied zu erklären.
Mit der Umsetzung der Rahmenvereinbarung auf örtlicher Ebene ist eine Vielzahl von Einzelfragen verbunden. Die Jugendämter der Kreisverwaltung und der Stadtverwaltung Neuwied werden daher in Kooperation mit freien Trägern der Jugendhilfe, den Wohlfahrtsverbänden und JugendpflegerInnen in den Verbandsgemeinden Informationsveranstaltungen anbieten.
Die Veranstaltungen finden an drei Orten im Landkreis statt und stehen Trägern aus dem Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes und des Stadtjugendamtes offen.
Folgende Veranstaltungen sind vorgesehen:
Donnerstag, den 3. April, 19 Uhr, Sitzungssaal der Verbandsgemeinde Puderbach, Hauptstrasse 13, 56305 Puderbach. Anmeldung wird erbeten bis zum 28. März über das Kreisjugendamt Neuwied, Katrin Rüth Tel. 02631/803-437; Email katrin.rueth@kreis-neuwied.de.
Mittwoch, den 9.April; 19 Uhr, Versammlungsraum der Wiedparkhalle, Raiffeisenstraße 9, 53577 Neustadt (Wied). Anmeldung wird erbeten bis zum 04.April über das Kreisjugendamt Neuwied, Katrin Rüth Tel. 02631/803-437; Email katrin.rueth@kreis-neuwied.de.
Donnerstag, den 8. Mai, 19 Uhr, Gemeindehaus der Ev. Marktkirche, Engerser Straße 34, 56564 Neuwied. Anmeldung wird erbeten bis zum 30.April über das Stadtjugendamt, Andrea Ehrenberg, Tel. 02631 / 802 170; Email kijub@neuwied.de.
Weitere Informationen zu den wichtigsten Fragen sowie Formulare zum Download gibt es auf der Internetseite des Landesjugendamtes http://lsjv.rlp.de/kinder-jugend-und-familie/rahmenvereinbarung-zu-72-a-sgb-viii/
Ansprechpartner für Fragen rund um das Thema ist im Kreisjugendamt ist Britta Gerlach; britta.gerlach@kreis-neuwied.de ; Tel. 02631/803-621.
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Nachricht vom 10.03.2014 |
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