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Nachricht vom 23.03.2014 |
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Region |
Sanierungsgenehmigung für Biogasanlage Anhausen liegt vor |
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Die Betreiber der Biogasanlage Anhausen haben jetzt die Genehmigung zur Sanierung der Anlage erhalten. Die erforderlichen Arbeiten starten unverzüglich. Mit sechs Monaten Sanierungsdauer wird gerechnet. |
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Anhausen. Die Bioenergie Kirchspiel Anhausen GmbH & Co. KG hatte die Sanierung am 17.12.2012 bei der SGD Nord beantragt, um die Undichtigkeiten der Anlage beseitigen lassen zu können. Nun liegt die entsprechende Genehmigung vor. Folgende Schritte werden nun nacheinander abgearbeitet:
• Gemeinsam mit dem beauftragten Ingenieurbüro und in Abstimmung mit dem ursprünglichen Hersteller der Anlage wird ein Bau- und Sanierungsplan erarbeitet, der die Vorstellungen und Auflagen der Behörde umsetzen soll.
• Die Zwischenwände zwischen den drei Fahrsilos werden abgetragen, ebenso die seitliche Stützwand zum angrenzenden Acker und die Rückwand.
• An etwa 20 Stellen über die Bodenplatte verteilt, wird der Asphalt durchbohrt, um eine „Geotomografie“ durchzuführen. Mittels dieses elektromagnetischen Analyseverfahrens wird sichergestellt, dass sich keine Reste von Verunreinigungen mehr unter der Asphaltdecke befinden.
• Sämtliche Sicker- und Drainageleitungen werden erneuert.
• Als unterste Sperre wird eine durchgängige Sicherheitsfolie eingebracht, deren Spezifikation von der Genehmigungsbehörde vorgegeben ist.
• Darüber wird eine neue durchgängige wasserdichte Trag- und Deckschicht aufgebaut.
• Zum Abschluss werden die Zwischenwände und die westliche Seitenwand wieder aufgebaut und mit dauerhafter Fugenmasse abgedichtet.
• Die Rückwand wird nicht wieder erneuert, stattdessen wird die Bodenplatte um fünf Meter verlängert. Dadurch wird verhindert, dass sich am Ende der Silos Sickerwasser stauen kann. Vielmehr fließt es über die Bodenplatte in die dafür vorgesehenen Auffangrinnen.
Zu den Kosten der Sanierung sind noch keine Angaben möglich, diese müssen im Zusammenhang mit dem detaillierten Sanierungsplan ermittelt werden. Bei der gesamten Sanierung handelt es sich um einen Gewährleistungsfall. Die Dauer der Sanierung wird nach bisheriger Kenntnis auf etwa sechs Monate veranschlagt.
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Nachricht vom 23.03.2014 |
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