NR-Kurier
Ihre Internetzeitung für den Kreis Neuwied
Nachricht vom 28.03.2014
Region
Bauarbeiten an der K 123 in Niederhofen schreiten gut voran
Der Straßenoberbau der Kreisstraße 123 war erheblich schadhaft und nicht frostsicher. Weiterhin fehlten durchgängige Anlagen für Fußgänger, so dass die Verkehrssicherheit deutlich eingeschränkt war und ein Ausbau der Kreisstraße K 123 in Niederhofen notwendig wurde.
Baustellenbesichtigung in Niederhofen: Dieter Schmidt, Wilfried Rüdig, Volker Mendel, Fredi Winter und Rainer Kaul (v.l.). Foto: Wolfgang Tischler

Niederhofen. Die Arbeiten zum Ausbau der Kreisstraße 123 in der Ortsdurchfahrt Niederhofen sind in vollem Gange. Davon überzeugten sich Fredi Winter (MdL), Landrat Rainer Kaul, Verbandsbürgermeister Volker Mendel, Ortsbürgermeister Dieter Schmidt und der zuständige Abteilungsleiter bei der Kreisverwaltung Neuwied, Wilfried Rüdig. Die Arbeiten werden nach Auskunft der ausführenden Firma im Spätsommer abgeschlossen sein.

Die Baumaßnahme wird als Gemeinschaftsmaßnahme des Landkreises Neuwied mit der Ortsgemeinde Niederhofen, den Verbandsgemeindewerken Puderbach und der Gasversorgung Westerwald ausgeführt. Auf einer Länge von rund 260 Metern wird die Fahrbahn in der Ortslage komplett erneuert, Gehweganlagen angelegt und die Beleuchtungsanlage angepasst. Des Weiteren werden die Kanal- und Trinkwasserleitungen erneuert und eine Gasleitung erstmalig gelegt.

Die K 123 ist während der Bauzeit in der Ortsdurchfahrt voll gesperrt. Eine Umfahrung erfolgt über Urbach und Harschbach nach Raubach.

Die Kosten für die Gesamtbaumaßnahme betragen 775.000 Euro. Es entfallen 275.000 Euro auf die Verbandsgemeindewerke Puderbach und 10.000 Euro auf die Gasversorgung Westerwald. Die Kosten für den Straßenausbau der K 123 belaufen sich auf 490.000 Euro, hiervon übernimmt der Kreis Neuwied rund 412.000 Euro und die Gemeinde rund 78.000 Euro. Der Landkreis Neuwied erhält dabei vom Land Rheinland-Pfalz eine Förderung in Höhe von 74 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Ortsgemeinde erhält vom Land eine Förderung in Höhe von 65 Prozent der förderfähigen Kosten. Wolfgang Tischler
 
Nachricht vom 28.03.2014 www.nr-kurier.de