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Nachricht vom 26.04.2014 |
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Region |
Drogen und Alkohol im Straßenverkehr an der Tagesordnung |
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Drogen- und Alkoholkonsum zwingen die Polizei immer wieder, gegen auffällige Autofahrer vorzugehen. Am Wochenende (25. bis 27. April) häuften sich die Vorfälle. |
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Im Rahmen einer Verkehrskontrolle in der Ellinger Straße in Straßenhaus wurden am Freitagabend um 18.50 Uhr bei einem 26-jährigen BMW-Fahrer drogentypische Beweisanzeichen feststellt. Ein Drogenerkennungstest bestätigte den Verdacht. Im Auto wurde dann noch eine Dose mit Marihuana aufgefunden. Die Weiterfahrt wurde untersagt, eine Blutprobe wurde angeordnet, das Marihuana wurde sichergestellt.
Im Rahmen einer Verkehrskontrolle am Samstag um 23.55 Uhr wurden in der Brückenstraße in Dierdorf bei einem 34-jährigen Mercedes-Fahrer drogentypische Beweisanzeichen feststellt. Ein Drogenerkennungstest bestätigte den Verdacht. Der 34-Jährige hatte Ecstasy eingenommen. Die Weiterfahrt wurde untersagt, eine Blutprobe wurde angeordnet.
Im Rahmen einer Verkehrskontrolle um 3.40 Uhr in der Nacht zum Sonntag in Windhagen wurden bei einem 37-jährigen Mercedes-Fahrer drogentypische Beweisanzeichen feststellt. Ein Drogenerkennungstest bestätigte den Verdacht. Der 37-jährige hatte Marihuana geraucht. Die Weiterfahrt wurde untersagt, eine Blutprobe wurde angeordnet.
2,35 Promille lautete das Testergebnis bei einem 23-jährigen Opel Astra-Fahrer um 0.35 Uhr in der Nacht zum Samstag in der Wiedstraße in Döttesfeld. Eine Blutprobe wurde angeordnet, der Führerschein wurde beschlagnahmt.
Am Samstagabend gegen 19.30 Uhr führten Beamte der Polizei Neuwied bei einer 20-jährigen Pkw-Fahrerin eine Verkehrskontrolle durch. Hierbei ergab sich, dass die junge Frau im Verlauf eines Tests der Verkehrstauglichkeit Reaktionen zeigte, die auf einen kürzlich zurückliegenden Konsum von Betäubungsmitteln schließen ließen. Ein durchgeführter Drogentest bestätigte diese Vermutung.
Auch später am Abend, gegen 23.40 Uhr, fiel im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle ein 20-jähriger Mann auf, der einen Pkw führte, obwohl ein durchgeführter Drogentest ergab, dass er unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Beiden Fahrzeugführern wurde eine Blutprobe entnommen, die Führerscheine und Fahrzeugschlüssel wurden vorsorglich sichergestellt. Sie erwartet ein Strafverfahren aufgrund des Besitzes oder des Erwerbs von Betäubungsmitteln und eine Geldbuße von 500 Euro sowie ein Monat Fahrverbot. |
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Nachricht vom 26.04.2014 |
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