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Nachricht vom 30.04.2014 |
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Region |
Strukturelle Verbesserungen für Tagespflegepersonen |
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Der Kreistag hat in seiner letzten Sitzung die Satzung zur Heranziehung zu einem Kostenbeitrag für die Betreuung in Kindertagespflege verabschiedet. Hallerbach: „Kindertagespflege ist wichtiger Bestandteil.“ |
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Kreis Neuwied. Mit der Satzung traten gleichzeitig zum 1. Mai die Richtlinien zu Leistungen in der Kindertagespflege von Stadt und Kreis Neuwied in Kraft. "Die nun geltende Richtlinie enthält einige strukturelle Verbesserungen, damit wollen wir das große Engagement der Tagespflegepersonen würdigen", so der 1. Kreisbeigeordnete Achim Hallerbach.
Die Tagespflegepersonen erhalten zukünftig unter anderem ein erhöhtes Leistungsentgelt für die Betreuung von unter 3-jährigen Kindern. Darüber hinaus werden Sonderleistungen der Tagesmütter, wie beispielsweise die Betreuung vor und nach den Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen, über Nacht oder am Wochenende, honoriert.
Die Kindertagespflege ist ein fester Bestandteil des Betreuungsangebotes in Stadt und Kreis Neuwied. "Die Tagesmütter unterstützen durch ihr flexibles und familiennahes Angebot die Vereinbarkeit von Familie und Beruf junger Familien. Sie betreuen oftmals Kinder auch zu ungewöhnlichen Zeiten, zum Beispiel abends oder am Wochenende, die durch die institutionelle Betreuung nicht abgedeckt werden können", betont Achim Hallerbach. Sie ermöglichen damit pendelnden oder im Schichtdienst arbeitenden Eltern die Berufstätigkeit.
Detaillierte Informationen über die Richtlinien und Satzung erhalten die Tagespflegepersonen aus dem Kreis Neuwied im Rahmen eines Netzwerktreffens am 6. Mai im Mehrgenerationenhaus Neustadt/Wied oder auf Nachfrage beim Fachdienst Kindertagespflege im Kreisjugendamt Neuwied, Annette Kost, Telefon 02631/803-346, oder Jasmin Assadian, Telefon 02631/803-334.
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Nachricht vom 30.04.2014 |
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