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Nachricht vom 09.05.2014 |
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Region |
LKW-Unfall – Fahrer schwer verletzt eingeklemmt |
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AKTUALISIERT Erneut musste die Feuerwehr Neustadt zu einem schweren Verkehrsunfall, an dem zwei LKW beteiligt waren, auf die Autobahn A 3 ausrücken. In der Steigungsstrecke bei Neustadt – Ammerich war gegen 4.55 Uhr ein Sattelzug wie schon vor einer Woche aus unbekannter Ursache auf einen vorausfahrenden LKW aufgefahren. |
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Neustadt/Wied. Der Fahrer des auffahrenden LKW wurde dabei schwer verletzt im total zerstörten Fahrerhaus eingeklemmt. Mit schwerem hydraulischem Rettungsgerät ist er von der Feuerwehr Neustadt schnell und schonend befreit worden. Anschließend wurde der schwerverletzte von Rettungsassistenten der Feuerwehr Neustadt erstversorgt und dem inzwischen eingetroffenem Rettungsdienst übergeben.
Der andere beteiligte Fahrer wurde nur leicht verletzt. Von der Ladung ging keine Gefahr aus. Da eine unbekannte Menge an Betriebsstoffen ausgelaufen war, sind diese von der Feuerwehr abgestreut worden. Außerdem wurde die Einsatzstelle ausgeleuchtet. Es bildete sich zeitweise ein Stau in Richtung Frankfurt.
Im Einsatz waren 18 Kräfte der Feuerwehr Neustadt bis circa 7 Uhr. Der Rettungsdienst war mit Kräften aus Linz mit Notarzt und Rettungswagen aus Horhausen, Linz und Königswinter vor Ort.
Die Autobahnpolizei Montabaur teilt ergänzend mit:
„Der 47-jährige tschechische Fahrer des Sattelzuges wurde leicht verletzt. Der 51-jährige tschechische Beifahrer des tschechische Sattelzuges, der sich zum Zeitpunkt des Unfalls schlafend in der hinteren Koje befand, wurde schwer verletzt ins Krankenhaus verbracht. Der Fahrer des bulgarischen Sattelzuges wurde nicht verletzt. Der Fahrer des tschechischen Sattelzuges gab an, dass er eingeschlafen sei. Dies bestätigte auch die Aussage des hinten schlafenden Beifahrers.
Im Zuge der Unfallaufnahme wurde festgestellt, dass der bulgarische Fahrer sein Schaublatt herausgenommen hatte und erst nach dem Unfall wieder einlegte. Er hatte zur Zeit des Unfalls und auch für die Zeit davor kein Schaublatt eingelegt.. Gegen ihn wird in einem gesonderten Verfahren wegen Verstoßes gegen § 268 StGB ermittelt.“
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Nachricht vom 09.05.2014 |
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