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Nachricht vom 13.05.2014 |
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Region |
Polizei kontrollierte Schulwegsicherheit |
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In Asbach und in Neustadt (Wied) kontrollierte die Polizei am Mittwoch (14.5.) die Sicherheit von Kindern, die von Schulbussen und den Eltern zur Schule gebracht werden. Die häufigsten Verstöße waren: nicht angeschnallte Eltern! |
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Im Bereich des Polizeipräsidiums Koblenz verzeichnete die Polizei 2013 insgesamt 389 Verkehrsunfälle (2012: 469) mit Kinderbeteiligung. 212 Kinder (2012: 224) waren als Mitfahrer in Fahrzeugen betroffen. 1 Kind kam 2013 bei einem Unfall als Mitfahrer ums Leben (2012: 0). 15 (26) Kinder wurden als Mitfahrer schwer und 196 (198) Kinder leicht verletzt.
Trotz rückläufiger Zahlen im Vergleich zum Vorjahr legte die Polizei am Mittwoch (14.5.) ihr Hauptaugenmerk auf das Thema „Schülersicherheit“, um auf dieses in einer landesweiten Kontrollaktion aufmerksam zu machen.
Ziel war es, die Gefahren der mangelhaften Kindersicherung zu verdeutlichen und das Problembewusstsein gerade bei den Eltern zu schärfen.
Im Bereich des Polizeipräsidiums Koblenz waren hierzu heute Vormittag (7 bis 14 Uhr) insgesamt 168 Beamtinnen und Beamte flächendeckend im Einsatz.
Dabei wurden insgesamt 839 Pkw überprüft, hiervon waren 221 Fahrzeuge beziehungsweise in erster Linie deren Fahrer zu beanstanden:
Häufigster Verstoß war dabei – nicht angeschnallte Eltern mit 153 Fehlverhalten!
Aber auch das eigentliche Kontrollziel, nämlich die Sicherung der gefahrenen Kinder, war 61-mal Gegenstand von polizeilicher Ansprache.
In knapp der Hälfte der Fälle waren die Kinder gar nicht gesichert (23 Fälle) beziehungsweise nicht richtig gesichert (38-mal) – zum Beispiel Kindersitz der falschen Gewichtsklasse, mit Fahrzeuggurt statt Kindersitz gesichert, o.ä.)
Überprüft wurden ferner auch 141 Schulbusse, wovon 22 zu beanstanden waren. Hier ist jedoch erwähnenswert, dass es sich um leichtere Mängel (zum Beispiel Beleuchtungsmängel oder Verstöße gegen die Ausrüstungsvorschriften) handelte.
Wichtigstes Tagesziel war neben dem Aufspüren und Ahnden von Fehlverhaltensweisen bzw. Mängeln vor allem das erläuternde Gespräch. Die eingesetzten Beamtinnen und Beamten nahmen sich daher sehr viel Zeit, die betreffenden Verkehrsteilnehmer über die Gefährlichkeit ihres Fehlverhaltens und dessen mögliche Folgen eingehend zu informieren.
Abschließend bleibt festzuhalten, dass insgesamt
1 Strafanzeige (Diebstahl) und
28 Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen
gefertigt wurden sowie
227 gebührenpflichtige Verwarnungen ausgesprochen wurden. |
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Nachricht vom 13.05.2014 |
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