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Nachricht vom 15.05.2014
Region
In mehreren Stadtteilen ist eine Stichwahl möglich
Bei der Kommunalwahl am 25. Mai kann in mehreren Stadtteilen eine Stichwahl erforderlich werden, wenn keiner der Kandidaten für das Amt des Ortsvorstehers mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht.
Symbolfoto: NR-Kurier.deNeuwied. Der Termin für die Stichwahl ist am Pfingstsonntag, den 8. Juni. Selbstverständlich ist auch bei einer eventuellen Stichwahl eine Briefwahl möglich. Es werden dafür keine gesonderten Wahlbenachrichtigungen versandt. Wer am 25. Mai im Wahlraum wählt, darf seine Wahlbenachrichtigung behalten, die dann auch für die Stichwahl gilt. Und wer Briefwahl beantragt hat, erhält automatisch auch für die Stichwahl seine Briefwahl-Unterlagen.

Das Briefwahl-Büro der Stadtverwaltung Neuwied ist für die Bearbeitung der Stichwahl ab dem 30. Mai geöffnet.
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