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Nachricht vom 07.08.2014 |
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Region |
Erhebung von Tourismusabgaben im Landkreis Neuwied |
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Ellen Demuth fragt bei der Landesregierung nach, welche Gemeinden und Städte im Kreis Neuwied Tourismusabgaben erheben und in welcher Höhe. Außerdem wollte sie wissen, inwieweit die Kosten der Tourismusförderung laut Gesetz gedeckt werden können. |
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Linz am Rhein. Der Antwort des Innenministeriums zufolge erheben Kur- beziehungsweise Fremdenverkehrsbeiträge nach derzeitiger Rechtslage die Gemeinden und Städte, die als Kurorte oder Fremdenverkehrsgemeinden nach dem Kurortgesetz klassifiziert und staatlich anerkannt sind. Diesen Status haben im Kreis Neuwied die Gemeinden Rengsdorf, Bad Hönningen, Linz, Hausen/Wied, Niederbreitbach, Roßbach und Waldbreitbach. Die Einnahmen, die diese Gemeinden erheben, haben sehr unterschiedliche Höhen. Die Ortsgemeinde Rengsdorf liegt mit einem erhobenem Kurbeitrag von jährlich 1.500 Euro am unteren Ende der Tabelle, die Stadt Bad Hönningen mit Einnahmen aus Kur- und Fremdenverkehrsbeiträgen von über 105.000 Euro an der Spitze.
In Zukunft soll es jedoch möglich sein, dass alle kommunalen Gebietskörperschaften, denen touristische Aufwendungen entstehen, einen so genannten „Tourismusbeitrag“ bis zu 100 Prozent kostendeckend erheben dürfen. Dazu soll das Kommunalabgabengesetz geändert werden. Der Begriff „Fremdenverkehrsbeitrag“ wird im Zuge der Gesetzesänderung zukünftig „Tourismusbeitrag“ und der „Kurbeitrag“ in „Gästebeitrag“ umbenannt.
Ob eine Einführung der Tourismusabgabe sinnvoll und wirtschaftlich sei, muss dann jede Kommune für sich selbst entscheiden. Demuth begrüßt die geplante Gesetzesänderung: “Es ist schon lange überfällig, dass Kommunen mit touristischen Ausgaben gleichgestellt werden und zeitlich nicht mehr dienlichen Sonderregelungen für Kurorte entfallen beziehunsweise modernisiert und für alle Kommunen geöffnet werden. Kommunen, die in die touristische Vermarktung ihrer Orte investieren, steht so ein notwendiges Instrument zur Kostendeckung zur Verfügung. Ich hoffe, die Landesregierung bringt den Gesetzesentwurf zügig auf den Weg.“
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Nachricht vom 07.08.2014 |
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