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Nachricht vom 04.09.2014 |
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Region |
Infoveranstaltung für ehrenamtliche Personen in der Jugendhilfe |
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Führungszeugnisse sind für ehrenamtlich tätige Personen in der Jugendhilfe erforderlich. Kreisjugendamt bietet im September weitere Informationsveranstaltung für Organisationen und Vereine mit Jugendarbeit an. Anmeldung erforderlich. |
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Kreis Neuwied. Seit 2012 haben Träger der freien Jugendhilfe sicherzustellen, dass unter ihrer Verantwortung keine neben- oder ehrenamtlich tätigen Personen mit der Wahrnehmung von Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe betraut werden, die wegen einschlägiger Straftaten rechtskräftig verurteilt worden sind. Dazu gehören auch solche Organisationen, wie zum Beispiel Vereine mit Jugendarbeit, die nicht ausschließlich Leistungen der Jugendhilfe (zum Beispiel Jugendfreizeiten, Jugendarbeit, und so weiter) anbieten. Dies bedeutet, dass alle Vereine mit Jugendarbeit - egal welcher Art - aufgefordert und verpflichtet sind die gesetzliche Vorgabe umzusetzen, so auch die Sportvereine.
Aufgrund der gesetzlichen Regelung haben die kommunalen Jugendämter mit den Trägern der freien Jugendhilfe Vereinbarungen über diejenigen Tätigkeiten zu schließen, die "aufgrund von Art, Intensität und Dauer des Kontaktes mit Kindern und Jugendlichen nur nach Einsichtnahme in ein erweitertes Führungszeugnis der tätigen Person wahrgenommen werden dürfen".
"Um eine Vielzahl von Einzelvereinbarungen nicht abschließen zu müssen, wurde mittlerweile auf Landesebene eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen. Die Träger von Angeboten der Jugendhilfe sind nun eingeladen, der Rahmenvereinbarung beizutreten", erklärt der 1. Kreisbeigeordnete und Jugendamtsdezernent Achim Hallerbach. Der Landkreis Neuwied und die Stadt Neuwied sind zu Beginn des Jahres der Rahmenvereinbarung beigetreten, so dass sie bindend geworden ist.
"Örtlich organisierten Träger von Jugendhilfemaßnahmen, die rechtlich nicht durch einen Landesverband/Spitzenverband vertreten werden, sind daher zur Erklärung des Beitritts aufgerufen", betont Hallerbach. Der Beitritt ist gegenüber dem Kreisjugendamt Neuwied bzw. dem Stadtjugendamt Neuwied zu erklären. Mit der Umsetzung der Rahmenvereinbarung auf örtlicher Ebene ist eine Vielzahl von Einzelfragen verbunden.
Aufgrund des großen Interesses und der zahlreichen Nachfragen bietet das Kreisjugendamt eine weitere Informationsveranstaltung an: Donnerstag, 25. September, um 19 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Hausen, Hönninger Straße 18, 53547 Hausen. Anmeldung wird erbeten bis zum 19. September über das Kreisjugendamt Neuwied, Katrin Rüth Telefon 02631/803-437; Email: katrin.rueth@kreis-neuwied.de.
Weitere Informationen zu den wichtigsten Fragen sowie Formulare zum Download gibt es auf der Internetseite des Landesjugendamtes http://lsjv.rlp.de/kinder-jugend-und-familie/rahmenvereinbarung-zu-72-a-sgb-viii/.
Ansprechpartner für Fragen rund um das Thema ist im Kreisjugendamt Britta Wörther: britta.woerther@kreis-neuwied.de; Telefon 02631/803-621.
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Nachricht vom 04.09.2014 |
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