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Nachricht vom 03.11.2014 |
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Region |
Energiesparlampen, Neonröhren und LEDs: Die Mülltonne ist tabu! |
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Über den richtigen Entsorgungsweg für defekte Leuchtmittel informiert die Abfallberatung der Kreisverwaltung Neuwied. Weil beispielsweise Energiesparlampen geringe Mengen an Quecksilber aber auch wertvolle Rohstoffe enthalten, ist eine Entsorgung über die Mülltonne gesetzlich verboten. Dieses Verbot gilt auch für alle anderen Arten von Leuchtstofflampen wie etwa Neonröhren und LEDs.
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Kreis Neuwied. Ein richtiger Entsorgungsweg ist die möglichst unversehrte Abgabe bei den kreiseigenen Wertstoffhöfen Linz, Neuwied und Linkenbach. Von hier aus gelangen die Leuchtmittel in spezielle Zerlegebetriebe zur Rückgewinnung des Quecksilbers und der übrigen Bestandteile. Auch nehmen einige Verkaufsstellen Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren und LEDs zur Entsorgung an. Eine Verpflichtung hierzu besteht jedoch nicht.
Weiterhin kann das kostenlose Abholsystem des Landkreises Neuwied in Anspruch genommen werden - sinnvollerweise jedoch nicht für vereinzelte Leuchtmittel, sondern wenn gleichzeitig anderer Elektroschrott abgeholt werden soll. Die Anmeldung erfolgt über den Entsorgungsscheck für haushaltsübliche sperrige Abfälle, Kategorie Elektronikschrott, oder online unter www.abfall-nr.de.
Entsorgungsschecks befinden sich im aktuellen Abfuhrkalender. Ersatzschecks liegen bei den Verbandsgemeindeverwaltungen, den Bürgerbüros von Stadt und Landkreis Neuwied und an den Wertstoffhöfen zur Mitnahme aus.
Parallel dazu arbeitet das herstellereigene Rücknahmesystem Lightcycle (www.lightcycle.de). Auf der Webseite von Lightcycle finden sich weitergehende Informationen sowie ein Verzeichnis örtlicher Sammelstellen.
Herkömmliche Glühbirnen und Halogenleuchtmittel sind von den vorgenannten Regelungen nicht betroffen und können weiterhin über die graue Tonne entsorgt werden.
Weitere Informationen: Abfallberatung der Kreisverwaltung Neuwied, Tel. 02631/803-308.
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Nachricht vom 03.11.2014 |
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