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Nachricht vom 08.11.2014 |
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Region |
Menschen gedenken der Reichspogromnacht |
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In vielen Orten des Kreises Neuwied wurde am 9. November der Nacht vom 9. auf den 10. November 1938 auch Reichs-Kristallnacht oder Reichspogromnacht genannt, gedacht. Die Nacht war vom nationalsozialistischen Regime organisiert und es gab gelenkte Gewaltmaßnahmen gegen Juden im gesamten Deutschen Reich. |
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Kreis Neuwied. An vielen Orten im Kreis gab es am Abend des 9. November Gedenkfeiern und ökumenische Gottesdienste. Der Judenhass baute sich im Dritten Reich kontinuierlich auf und gipfelte in der Reichspogromnacht vom 9. auf den 10. November 1938.
So gab es den damaligen Befehl an die Mannschaften, in denen es etwa hieß (SA-Stelle „Nordsee“):
„Sämtliche jüdische Geschäfte sind sofort von SA-Männern in Uniform zu zerstören. Nach der Zerstörung hat eine SA-Wache aufzuziehen, die dafür zu sorgen hat, dass keinerlei Wertgegenstände entwendet werden können. Die Presse ist heranzuziehen. Jüdische Synagogen sind sofort in Brand zu stecken, jüdische Symbole sind sicherzustellen. Die Feuerwehr darf nicht eingreifen. Es sind nur Wohnhäuser arischer Deutscher zu schützen, allerdings müssen die Juden raus, da Arier in den nächsten Tagen dort einziehen werden. Der Führer wünscht, dass die Polizei nicht eingreift. Sämtliche Juden sind zu entwaffnen. Bei Widerstand sofort über den Haufen schießen. An den zerstörten jüdischen Geschäften, Synagogen usw. sind Schilder anzubringen, mit etwa folgendem Text: ‚Rache für Mord an vom Rath. Tod dem internationalen Judentum.“ (Quelle: Wikipedia)
Auch im Kreis Neuwied wurden zuvor schon in den Gemeinden Beschlüsse gegen die Juden gefasst, wie zum Beispiel durch den Gemeinderat Puderbach. Der fasste am 7. September 1936 eine weit reichende Entschließung. Aus der Erkenntnis „Die Juden sind unser Unglück“ beschloss der damalige Puderbacher Gemeinderat unter Bürgermeister Schäfer unter anderem:
- Der Zuzug von Juden wird hiermit untersagt.
- Gemeindeaufträge werden nicht an solche Volksgenossen vergeben, die ihre Einkäufe bei Juden tätigen oder mit diesen Verkehr pflegen.
- Beamte, Angestellte und Arbeiter, die im Dienst der Gemeinde stehen, dürfen bei Juden nicht kaufen oder mit diesen Verkehr pflegen.
In der Pogromnacht wurden Synagogen angezündet, jüdische Geschäfte geplündert, in Privathäusern der Juden gewütet und Menschen ermordet. Am 76. Jahrestag wurde allseits gemahnt, dass sich solche Taten nie wiederholen dürfen. Wolfgang Tischler
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Nachricht vom 08.11.2014 |
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