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Nachricht vom 13.11.2014 |
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Region |
Stadt Neuwied öffnet Brief-Abstimmungsbüro |
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Am Sonntag, 14. Dezember, stimmen die Neuwieder Bürgerinnen und Bürger über die Änderung der Hauptsatzung ab. Es wird darüber entschieden, ob die Anzahl der hauptamtlichen Beigeordneten von aktuell zwei auf drei geändert wird. Ab Montag, 24. November, öffnet das Brief-Abstimmungsbüro der Stadtverwaltung Neuwied. |
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Neuwied. Wer also von den knapp 50.000 stimmberechtigten Neuwieder Bürgerinnen und Bürger bereits sein Votum für den Bürgerentscheid abgeben möchte, kann dies ab dem 24. November tun.
Als besonderen Service bietet das Wahlamt an, Abstimmungsunterlagen unter www.neuwied.de/briefwahl.html online zu beantragen. Und wer es besonders eilig hat, weil er zum Beispiel verreist, kann ab 24. November ohne Abstimmungsbenachrichtung, aber unter Vorlage des Ausweises, per Brief entscheiden. Das Abstimmungsbüro ist im 3. Obergeschoss der Stadtverwaltung in der Engerser Landstraße 17 zu erreichen. Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr, Freitag von 8 bis 12 Uhr, Telefon 02631 802-818 (Fax: 02631 802-400).
Abstimmungsunterlagen können auch formlos schriftlich oder per E-Mail an wahlamt@neuwied.de beantragt werden. In diesem Fall müssen Familiennamen, alle Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angegeben werden. Die Nummer, mit der die Bürger im Abstimmungsverzeichnis eingetragen sind, sollte nach Möglichkeit mit angegeben werden. Die Unterlagen können auch auf dem Postweg angefordert werden – der Antrag ist auf der Rückseite der Abstimmungsbenachrichtigung aufgedruckt.
Am Sonntag, 14. Dezember, können die Bürger in einem der 40 Abstimmungsräume im Neuwieder Stadtgebiet ihr Kreuzchen machen. Auf den Benachrichtigungen, die ab dem 17. November verschickt und bis spätestens 21. November zugestellt sein werden, steht auch der Hinweis auf den jeweiligen Abstimmungsraum. Auf der Homepage der Stadt Neuwied kann neben der Barrierefreiheit auch die Lage des Raumes und der Weg dorthin abgefragt werden (www.neuwied.de/wahlen.html). Als besonderen Service bietet die Stadtverwaltung Neuwied den Bewohnerinnen und Bewohnern von Alten- und Pflegeeinrichtungen wieder Unterstützung an: Auf Wunsch holen die Mitarbeiter die Antragsunterlagen ab und bringen die ausgestellten Abstimmungsscheine vorbei.
Blinde und Sehbehinderte Bürger und in ihrer Mobilität eingeschränkte Menschen können am Abstimmungstag unter der Rufnummer 02631 802-0 beim Wahlamt der Stadt Unterstützung anfordern. Sie werden dann vor Ort begleitet.
Alle Informationen werden rechtzeitig vor dem Bürgerentscheid noch einmal öffentlich bekannt gemacht und können zudem auf der Homepage der Stadt Neuwied abgerufen werden.
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Nachricht vom 13.11.2014 |
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