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Nachricht vom 15.12.2014 |
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Region |
Feuerwehrmänner bestehen Fahrprüfung |
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Im Jahr 2011 hat das Land Rheinland-Pfalz die Fahrberechtigungsverordnung, genau: Landesverordnung über die Erteilung von Fahrberechtigungen zum Führen von Einsatzfahrzeugen der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste und der technischen Hilfsdienste, erlassen |
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Oberraden/Rengsdorf. Hintergrund dieser Landesverordnung war die Forderung der Feuerwehren, eine Ausnahmeregelung zu schaffen, die es den Feuerwehrleuten erlaubt, auch mit dem Führerschein Klasse B (bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht) Feuerwehrfahrzeuge über einem Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen zu fahren.
Für die Bereich der Freiwilligen Feuerwehr Verbandsgemeinde Rengsdorf hat sich der stellvertretende Wehrführer Guido Breithausen von der Freiwilligen Feuerwehr Oberraden eingehend mit der Thematik beschäftigt und beim Landesfeuerwehrverband einen Lehrgang „ Multiplikator – Feuerwehrführerschein“ besucht.
Nunmehr fand der erste Ausbildungsgang für drei Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Oberraden statt. René Breithausen, Niklas Eul und Philipp Peil wurden in einer theoretischen und praktischen Ausbildung auf die Prüfung vorbereitet. Diese wurde dann am Samstag, 13. Dezember, durch den Wehrleiter der Verbandsgemeinde Rengsdorf, Uwe Schmidt, abgenommen. Hierbei sind verschiedene Grundfahraufgaben zu bewältigen sowie eine Prüfungsfahrt zu absolvieren.
Alle drei Feuerwehrmänner haben die Prüfungsaufgaben sicher erfüllt und somit die Fahrberechtigung zum Führen von Feuerwehrfahrzeugen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht bis 4,75 Tonnen erworben. |
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Nachricht vom 15.12.2014 |
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