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Nachricht vom 12.01.2015 |
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Region |
Kfz-Kennzeichen bei Wohnungswechsel mitnehmen |
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Fahrzeughalter sparen jetzt Zeit und Geld: Wer umzieht, kann seit 1. Januar sein Kfz-Kennzeichen an den neuen Wohnort mitnehmen. Ebenso ist seit Jahresbeginn die Abmeldung eines Fahrzeugs online möglich. Darauf weist das Bürgerbüro der Stadt Neuwied hin.
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Neuwied. Man darf nun also bei einem Umzug - auch über Bundeslandgrenzen hinweg - das bisherige Kennzeichen seines Fahrzeugs behalten. Dennoch muss das Auto beim Bürgerbüro umgemeldet werden. Dabei wird die neue Halteranschrift in die Fahrzeugpapiere übertragen. Erforderlich sind dabei der Personalausweis, die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) und eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer (SEPA-Mandat). Natürlich ist niemand verpflichtet, sein altes Nummernschild nach einem Umzug zu behalten. Wer will, kann sich bei der Ummeldung seines Fahrzeugs auch weiterhin ein Kennzeichen mit dem Kürzel seines neuen Wohnortes zulegen.
Diese Neuregelung soll zugleich auch der erste Schritt sein hin zu einer internetbasierten Zulassung von Fahrzeugen. Ab Januar 2015 können nämlich Fahrzeuge übers Internet (www.neuwied.de/zulassung.html) bei der Zulassungsbehörde zumindest schon online abgemeldet werden. Und zwar mithilfe von Sicherheitscodes, die sich auf den Prüfplaketten der Kennzeichen und im Fahrzeugschein befinden, und des neuen, digitalen Personalausweises. Das funktioniert aber nur bei Fahrzeugen, die ab dem 2. Januar 2015 zugelassen wurden, da frühere Nummernschilder und Fahrzeugscheine noch nicht über die entsprechenden Sicherheitscodes verfügen. Bezahlt werden die anfallenden Gebühren dann über Kreditkarte oder später auch über paypal.
Die Abmeldung betrifft deutschlandweit im Schnitt neun Millionen Fahrzeuge pro Jahr. Als zweiter Schritt ist die internetbasierte Wiederzulassung durch den gleichen Fahrzeughalter vorgesehen. Über weitere Online-Zulassungsverfahren – etwa nach einem Umzug sowie Kauf oder Verkauf eines Fahrzeugs – soll zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden.
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Nachricht vom 12.01.2015 |
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