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Nachricht vom 17.01.2015 |
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Region |
Lebensmittel mit Gesundheitsversprechen |
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Marktcheck der Verbraucherzentralen deckt Mängel auf. „Health Claims“.auf Verpackungen sind oft irreführend. Firmen arbeiten mit Tricks. Verbraucher müssen kritisch einkaufen, mehr unbearbeitete Lebensmittel verwenden. |
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Region. Auf Lebensmittelverpackungen finden sich oft Aussagen zu Gesundheit und Wohlbefinden, die sogenannten „Health Claims“. Die Verbraucherzentralen haben bei 46 derart aufgepeppten Lebensmitteln aus Deutschlands Supermärkten überprüft, ob die strengen europaweiten Vorgaben für Gesundheitswerbung eingehalten werden. Danach sind rund 250 Claims erlaubt. „Der Marktcheck zeigt, dass viele Hersteller Schlupflöcher der Health Claims Verordnung ausnutzen oder sie missachten“, moniert Waltraud Fesser, Ernährungsreferentin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Sie fordert Firmen auf, ihre Verantwortung ernst zu nehmen und die bestehenden Regelungen einzuhalten. Zudem sollte die Lebensmittelüberwachung Verstößen konsequenter begegnen.
Die sechs häufigsten Tricks der Anbieter:
Nicht zugelassen, trotzdem auf dem Etikett: 43 Prozent der Produkte wiesen Claims auf, die aus Sicht der Verbraucherzentralen nicht zugelassen sind. Beispielsweise wurden probiotische Keime für ein „gesundes Wachstum“ ausgelobt, obwohl es dafür keinen erlaubten Claim gibt.
Erlaubter Wortlaut stark verändert: Auf 22 Produkten wurde der Wortlaut so verstärkt, dass zum Beispiel aus einer „trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei“ ganz hochtrabend ein „leisten einen wichtigen Beitrag zum Aufbau und der Funktionsfähigkeit der körpereigenen Abwehrkräfte" wurde. Das ist jedoch aus Sicht der Verbraucherzentralen nicht zulässig.
Zucker- und Fettbomben mit Gesundheitsversprechen: Zugaben von Vitamin- und Mineralstoffen sind billig und verpassen so manchem kalorienreichem Lebensmittel zu Unrecht ein gesundes Image. Hier muss die EU unbedingt mit Nährwertprofilen nachbessern, damit nicht auf einer Kinderwurst, die zu einem Viertel aus Fett besteht, ein Gesundheitsversprechen wie „Calcium wird für die Erhaltung normaler Knochen und Zähne benötigt“ ausgelobt werden darf. Wie zu erwarten, laufen die Anbieter Sturm gegen diese Maßnahme und der EU-Kommission fehlt offenbar der Mut, dieses wichtige Herzstück der Verordnung umzusetzen.
Kein Vitamin-C-Mangel in Deutschland: Die Anbieter nutzen den Mythos Vitaminmangel für ein gutes Geschäft. Beispielsweise werben sie auf angereicherten Lebensmitteln mit dem Claim „Vitamin C leistet einen wichtigen Beitrag zum Aufbau und der Funktionsfähigkeit der Abwehrkräfte“. Vitamin C, das zeigte die Studie, wird am häufigsten zugesetzt, obwohl die gesamte Bevölkerung damit gut versorgt ist.
Überzogene Gesundheitsversprechen bei Kinderlebensmitteln: Die gesondert betrachteten Kinderlebensmittel schneiden besonders schlecht ab, 75 Prozent tragen aus Sicht der Verbraucherzentralen übertriebene oder falsche Gesundheitsversprechen auf dem Etikett.
Fehlende Claims bei Pflanzenstoffen: Für Claims zu Pflanzenstoffen, wie beispielsweise Ginkgo, gibt es noch gar keine Regelungen, obwohl diese dringend erforderlich wären.
„Wer sich wirklich gesünder ernähren will, sollte mehr unverarbeitete Lebensmittel in Form von Gemüse oder Obst essen, Gesundheitsversprechen hinterfragen und nicht jeden Werbespruch für bare Münze nehmen“, so Waltraud Fesser.
Ausführliche Informationen enthält das Faltblatt „Le-bensmittel mit Gesundheitsversprechen“, das in den örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale kostenlos erhältlich ist. Postversand erfolgt gegen 0,62 Euro in Briefmarken über die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, Postfach 41 07 in 55031 Mainz. Im Internet sind die Informationen sowie der ausführliche Marktcheck unter www.vz-rlp.de/healthclaimes zu finden.
Zusätzlicher Hinweis: Die Verbraucherzentralen sind auf der Internationalen Grünen Woche in Halle 23 a mit einem Informationsstand vertreten.
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Nachricht vom 17.01.2015 |
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