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Nachricht vom 16.02.2015 |
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Region |
Landesentwicklungsprogramm IV: Schlecht für die Gemeinden? |
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Werden die Planungsmöglichkeiten und die Entwicklungschancen der Kommunen eingeschränkt? Das befürchten die Bürgermeister in der Verbandsgemeinde Linz von der anstehenden Fortschreibung des Landesentwicklungsplans IV. Vor allem im Wettbewerb mit den benachbarten Kommunen in Nordrhein-Westfalen sehen sie sich im Nachteil. |
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Linz am Rhein. Die neuen Rahmenbedingungen würden die ländliche Region weiter schwächen, so die Meinung der Bürgermeister. Die Folge wäre eine Abwanderung vorwiegend junger Familien in die Ballungszentren. Deshalb müsse eine gute Versorgungsinfrastruktur in den verbandsangehörigen Gemeinden dauerhaft gewährleistet sein, fordern die Bürgermeister der Verbandsgemeinde, der Stadt und der Ortsgemeinden in ihrer Stellungnahme an die Ministerin für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung.
Die zweite Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms IV (sogenannte LEP IV) befindet sich derzeit in der Beteiligungsphase. So sollen vor einer Neuausweisung von Wohnbauflächen zukünftig einzelne Baulücken, die kleiner als 2.000 m² sind und somit im Regelfall nach dem LEP IV nicht zur Verfügung stehen, nicht zu den Flächenpotentialen des bebauten Innenbereichs herangezogen werden. Dies bedeutet neben dem Eingriff in die Planungshoheit der Gemeinde einen erheblichen bürokratischen Aufwand, da eine Verwertbarkeit der Flächen im Einzelfall geprüft werden muss.
Die zweite Einschränkung ist bei der Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben bis zu 1.600 Quadratmeter Verkaufsfläche zu sehen, die im ländlichen Raum mit den übergeordneten Zielen des LEP als nicht vereinbar angesehen wird.
Die Verbandsgemeinde Linz am Rhein sieht sich wegen ihrer Nähe zum benachbarten Bundesland Nordrhein-Westfalen potentiell betroffen. Es sei aber gerade die Aufgabe der verbandsangehörigen Gemeinden, dieser Entwicklung durch eine zielgerichtete und bedarfsorientierte Bauleitplanung entgegenzuwirken. Neben dem Leerstand von Gebäuden durch den demografischen Wandel dürfe nicht noch ein weiterer negativer Effekt durch die Wegzugsbewegung junger Familien entstehen.
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Nachricht vom 16.02.2015 |
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