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Nachricht vom 17.02.2015 |
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Region |
Kreismusikverband Neuwied lädt zur Jahrestagung |
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Der Kreismusikverband Neuwied e.V. lädt seine Mitgliedsvereine zur diesjährigen Jahrestagung nach Waldbreitbach ein. Am Freitag, den 27. Februar ab 19 Uhr treffen sich die Delegierten der Musikvereine und Spielmannszüge im Gemeindesaal der katholischen Kirchengemeinde, An der Commende 4 in Waldbreitbach. |
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Kreis Neuwied. Im Mittelpunkt der diesjährigen Tagung steht der Kinder- und Jugendschutz in den Vereinen. Träger der öffentlichen Jugendhilfe dürfen keine Person beschäftigen oder vermitteln, die rechtskräftig wegen einer bestimmten Straftat verurteilt worden ist. Deshalb müssen sie sich bei der Einstellung oder Vermittlung ein Führungszeugnis vorlegen lassen.
Gesetzliche Grundlage ist der §72a des Sozialgesetzbuches (SGB) VIII. Das Gesetz regelt den Ausschluss einschlägig vorbestrafter Personen in der Kinder- und Jugendarbeit durch Einsichtnahme in ein erweitertes Führungszeugnis, sowohl für haupt- als auch neben- und ehrenamtlich tätige Personen. Achim Hallerbach, Vorsitzender des Kreismusikverbandes Neuwied: „Wir nehmen diese Aufgabe sehr ernst. Zentraler Bestandteil ist ein Prüfschema anhand dessen festzustellen ist, für welche Tätigkeiten die Einsichtnahme in ein Führungszeugnis zu erfolgen hat.“ Aus diesem Grund hat sich der Kreismusikverband einen sachkundigen Referenten eingeladen. Der Leiter des Kreisjugendamtes Neuwied, Jürgen Ulrich, wird die Konsequenzen und deren Umsetzung für die Kinder- und Jugendarbeit in den Vereinen erläutern. Dabei wird die Verantwortlichkeit für den Vorstand klar definiert.
Achim Hallerbach betont in diesem Zusammenhang, dass es sich bei der Frage der Umsetzung um eine gesetzliche Vorgabe handle. Wichtig sei, dass sich auch die Musikvereine und Spielmannszüge mit dem Thema befassten, da sie auch dieser gesetzlichen Regelung unterliegen und sich aktiv für den Kinder- und Jugendschutz einsetzen.
Neben den Geschäftsberichten und der Haushaltsplanung soll der Vorstand in den Positionen Datenbeauftragter und Kreisjugendmusikleiter komplettiert werden.
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Nachricht vom 17.02.2015 |
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