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Nachricht vom 24.02.2015 |
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Region |
„Patientenverfügung“ und „Vorsorgevollmacht“ |
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Was ist das eigentlich eine „Patientenverfügung“ (PV)? Braucht das jeder? Und was genau kann man darin regeln? Seit September 2009 werden in einer „PV“ die Behandlungswünsche des Patienten formuliert. Informationsnachmittage im Mehrgenerationenhaus Neuwied. |
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Neuwied. In der konkreten Behandlungssituation kommt es gleichwohl immer wieder vor, dass dem in seiner Entscheidungsfindung eingeschränkten, weil (krankheits-, unfall- oder altersbedingt) bewusst- oder sprachlosen Patienten kein legitimierter Stellvertreter zur Seite steht.
Eine verwandtschaftliche Beziehung allein nämlich reicht nicht aus, um entscheiden zu dürfen, ob ein Beatmungsgerät abgeschaltet werden darf oder nicht. Was ist da zu tun? Mit welchen Nachteilen kann eine PV verbunden sein? Und warum ist es sinnvoll, sie mit einer „Vorsorgevollmacht“ zu kombinieren? Im Rahmen zweier Informationsveranstaltungen des Mehrgenerationenhauses Neuwied wird sich Referent Bernhard Lahr (vom Betreuungsverein Sozialdienst Katholischer Frauen und Männer Neuwied e.V.) um klare Antworten auf diese und andere Fragen bemühen.
Termin zum Schwerpunkt „Patientenverfügung“: Montag, 16. März, 14 bis 15.30 Uhr. Termin zum Schwerpunkt „Vorsorgevollmacht“: Mittwoch, 18. März, 14 bis 15.30 Uhr. Beide Veranstaltungen sind kostenlos. Information und Anmeldung: Mehrgenerationenhaus Neuwied, Telefon 0 26 31-34 45 96 oder E-Mail mgh@fbs-neuwied.de.
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Nachricht vom 24.02.2015 |
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