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Nachricht vom 22.03.2015 |
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Region |
Privat vor Staat muss auch im Landkreis Neuwied gelten |
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Die Regionalgeschäftsstelle Neuwied der Industrie- und Handelskammer Koblenz (IHK) kritisiert die geplante Kommunalisierung von Teilen der Abfallwirtschaft. „Der Grundsatz `Privat vor Staat` muss auch im Landkreis Neuwied gelten. |
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Neuwied. Die Abfallwirtschaft ist ein unternehmerischer Tätigkeitsbereich. Aus Sicht des Gesamtinteresses der regionalen Wirtschaft zählt eine wirtschaftliche Betätigung nicht zu den originären Aufgaben von kommunalen Gebietskörperschaften“, erklärt Fabian Göttlich IHK-Regionalgeschäftsführer.
Der Landkreis Neuwied nutzt die Privilegien der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung und entzieht so der Wirtschaft dauerhaft Aufträge. „Kostentransparenz und Gebührenstabilität erreicht man eher durch Wettbewerb und regelmäßige Ausschreibungen als durch Kommunalisierung“, meint Göttlich.
Bereits bei der Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzepts für den Landkreis Neuwied hat sich die IHK im November 2014 gegen eine Kommunalisierung ausgesprochen. Der Kreis erzielt durch die Befreiung von der Mehrwertsteuer und dem kostendeckenden nicht aber gewinnorientierten Ansatz Vorteile. Allein dadurch ist kein fairer Vergleich zwischen kommunalen und privatwirtschaftlichen Entsorgern möglich. Die IHKn setzen sich gegenüber dem Land dafür ein, die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen und Land auf ein sinnvolles Maß zu beschränken. |
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Nachricht vom 22.03.2015 |
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