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Nachricht vom 25.03.2015
Region
L 258 contra B 256
In der Verbandsgemeinde Rengsdorf wird derzeit über die Freigabe der B 256 für den Schwerlastverkehr gestritten. Während insbesondere Straßenhaus sich vehement dagegen wehrt, wollen Rüscheid und Anhausen die Freigabe, damit sie vom Schwerlastverkehr, der über die L 258 läuft, entlastet werden.
Straßenhaus fühlt sich durch den bereits jetzt bestehenden Verkehr hinreichend belastet. Foto: Wolfgang TischlerRengsdorf. Das Durchfahrverbot für LKW ab fünf Tonnen auf der B 256 geht auf eine Anordnung des Landratsamtes Neuwied mit Zustimmung des Ministeriums für Wirtschaft und Verkehr vom 9. März 1961 zurück, mit der auf Antrag der Kurverwaltung Rengsdorf im Interesse des Kurbetriebes von Rengsdorf die Sperrung der B 256 „zwischen Oberbieber und Willroth für Lastzüge und Lastkraftwagen über 5 t Gesamtgewicht im Durchgangsverkehr widerruflich für die Zeit vom 1. April – 31. Oktober eines jeden Jahres“ verfügt wurde.

Am 20. Februar 1975 erfolgte ein Schreiben an das Straßenbauamt Koblenz wegen Ausdehnung der Sperrung auch auf den Zeitraum vom 1. November bis 31. März, da auch in den Wintermonaten in Rengsdorf erheblicher Fremdenverkehr bestand.

Die vom Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur festgelegten Kriterien beziehungsweise Voraussetzungen für die Möglichkeit der Anordnung eines Fahrverbotes für den Schwerlastverkehr, sind derzeit insbesondere:

Die Straße muss baulich besonders negative Merkmale aufweisen. Hierzu sind unter anderem Engstellen, fehlende Gehwege und mangelnde Sichtverhältnisse in den Ortsdurchfahrten zu zählen, und die Umleitungsstrecke für den zu verdrängenden Durchgangsverkehr darf weder in ihrer Ausdehnung unzumutbar sein, noch Probleme in andere Gemeinden verlagern.

Diese Fakten sehen die Gemeinden an der L 258, Rüscheid und Anhausen, im Falle der B 256 nicht mehr als erfüllt an. Sie wenden sich mit Schreiben vom 23. März an die Kreisverwaltung und den Landrat und fordern nach Fertigstellung des Kreisels in Bonefeld die Freigabe der B 256 für den Schwerlastverkehr. Sie weisen in ihrer Argumentation auch darauf hin, dass es sich bei der L 258 um eine regionale Straße und bei der B 256 um eine überregionale Straße handelt.

Der Landkreis hat sich nach Informationen des NR-Kuriers an das Ministerium in Mainz gewandt und von dort um eine eindeutige, schnelle Stellungnahme gebeten. Nach Lage der Fakten, dürfte die Sperrung der B 256 in Kürze fallen. (woti)
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