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Nachricht vom 04.04.2015
Region
Bad Honnef sucht neue Schiedspersonen
Konflikt schlichten, verhärtete Fronten aufbrechen, Verhandlungsgeschick beweisen: Die Stadt Bad Honnef sucht neue Schiedspersonen, die ehrenamtlich helfen, Streitigkeiten zu beenden. Für diese verantwortungsvolle Arbeit sind engagierte Bürger gefragt.
Bad Honnef. In Bad Honnef sind die Ämter der Schiedsperson sowie der stellvertretenden Schiedsperson neu zu besetzen, da die Amtszeiten der bisherigen Schiedspersonen ablaufen. Das Ehrenamt der Schiedsperson kann von Bürgern übernommen werden, die mindestens 30 Jahre alt sind, die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter haben, nicht unter Betreuung stehen und im Schiedsamtsbezirk wohnen.

Zur Schiedsperson soll nicht gewählt werden oder wiedergewählt werden, wer das 70. Lebensjahr vollendet hat. Die Schiedspersonen werden durch den Rat der Stadt Bad Honnef für die Dauer von fünf Jahren gewählt.

Die Aufgabe der Schiedsperson und deren Stellvertreter besteht darin, zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten und durch Abschluss eines entsprechenden zu protokollierenden Vergleichs zu beenden. Sie sind keine Schiedsrichter und zu einer Entscheidung irgendwelcher Art nicht berufen. Zwang zur Einigung dürfen sie nicht ausüben.

Als Organe der Rechtspflege müssen die Schiedsperson und die stellvertretende Schiedsperson inner- und außerhalb der Güteverhandlungen stets unparteiisch sein. Anteilnahme an den zu verhandelnden Sachen, die geduldige Bereitschaft, den Beteiligten zuzuhören und auf ihr Vorbringen einzugehen, die Herstellung einer ruhigen und entspannten Atmosphäre sowie zurückhaltendes Auftreten der Schiedsperson sind die besten Voraussetzungen für eine erfolgreiche Tätigkeit.

Interessierte Personen können sich um die vorgenannten Ehrenämter bewerben und zur Wahl stellen. Wahlvorschläge und Bewerbungen sind spätestens bis zum 22. April schriftlich beim Bürgermeister der Stadt Bad Honnef, Rathausplatz 1, 53604 Bad Honnef, einzureichen. Besonderes Fachwissen ist nicht erforderlich. Durch regelmäßige Schulungen und Seminare werden die entsprechenden Kenntnisse vermittelt. Für Rückfragen stehen Herr Schöne-Warnefeld (Tel.: 184-151) und Frau Engels (Tel.: 184-158) zur Verfügung.
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