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Nachricht vom 27.04.2015 |
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Region |
Vorsicht vor Ebay-Betrügerin |
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Zum wiederholten Male wurde am 27. April auf Dienststelle der Polizei Straßenhaus eine Strafanzeige wegen Ebay-Betrugs erstattet. Ein Verkäuferkonto wurde gehackt und manipuliert. |
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Straßenhaus. Die Geschädigte hatte am 23. April einen Artikel über die „Sofort kaufen – Option“ erstanden und das Geld einen Tag später an den Verkäufer überwiesen. Anschließend ging bei der Käuferin eine Warnmeldung von Ebay ein, laut welcher der Account des Verkäufers durch einen Dritten gehackt wurde, in dessen Namen dann der Verkauf des Artikels stattgefunden hat.
Der Artikel wird somit nie geliefert werden. Der Geschädigten ist durch diese „gefakte“ Kaufabwicklung ein vermögenswerter Nachteil entstanden, sodass es sich hier um einen Betrug im strafrechtlichen Sinne handelt.
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Nachricht vom 27.04.2015 |
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