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Nachricht vom 03.05.2015 |
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Region |
Unmut über die künftige Düngeverordnung wächst |
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Als Gängelung und bürokratische Belastung, wertet der Dezernent für das Gesundheits- und Veterinäramt des Kreises Neuwied, 1. Kreisbeigeordneter Achim Hallerbach, die novellierte Düngeverordnung. Er sieht nicht die Landwirtschaft als Verursacher für manche Umweltbelastung. |
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Kreis Neuwied. „Für unsere Landwirte, die sich überwiegend in der extensiven Landbewirtschaftung bewegen, werden erneute bürokratische Aufwände erzeugt. Wir müssen unsere Landwirte mit Vereinfachungen fördern, statt sie mit unflexiblen Systemen zu verhindern. Unsere Landwirte im Landkreis Neuwied sind wichtige Kultur- und Landschaftsschützer, die sehr wohl wissen, was ihrem Grund und Boden gut tut“, betont Hallerbach. Ohne deren jahrelange Arbeit, fehle dem Landkreis das unverwechselbare Gesicht und hätte nicht die vielfältige und touristisch beworbene Landschaft.
Im Rahmen der Jahreshauptversammlung des Kreisbauern- und Winzerverbandes Neuwied erläuterte Dr. Friedhelm Fritsch, Leiter der Wasserschutzberatung des Landes Rheinland-Pfalz, den Landwirten den aktuellen Stand des Düngeverordnungsentwurfes. Zusätzlich zu den bereits bestehenden Bodenuntersuchungspflichten, Düngebedarfsermittlungen und Nährstoffbilanzierungen sollen die Dokumentationsverpflichtungen zukünftig noch intensiviert werden. Darüber hinaus werden die Stickstoff- und Phosphatdüngungsobergrenzen reduziert, obwohl der größte Anteil des Phosphateintrages in Oberflächengewässer durch Kläranlagen verursacht wird.
Michael Horper, Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, sorgt sich um den landwirtschaftlichen Nachwuchs. „Wir haben den schönsten Beruf der Welt, aber diese überbordende Bürokratie nimmt den jungen Leuten die Lust an der Landwirtschaft.“ Insbesondere Ackerbaubetriebe auf Standorten mit schlechterer Bodenqualität werden das Ertragspotential ihrer Flächen nicht mehr optimal nutzen können.
Viehhaltende Betriebe werden sich auf längere Sperrfristen bei der Ausbringung organischer Düngemittel, sowie anspruchsvollerer Ausbringungstechniken einstellen müssen. Bei der Ausbringung von Stickstoff und Phosphordüngemitteln werden die Abstandsauflagen zu Oberflächengewässern verschärft. Eine optimale Nährstoffversorgung des Pflanzenbestandes wird somit in einer erweiterten Uferrandzone nicht mehr gewährleistet.
Im Rahmen der Umsetzung der EU-Richtlinie zum Schutz von Gewässern vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen waren die EU-Mitgliedsstaaten aufgefordert, Nitratkonzentrationen der Grundwasser-Messstationen aus unterschiedlichen Tiefen an die EU-Kommission zu melden. Bevorzugt wurden dabei die repräsentativen Durchschnittswerte aus dem Europäischen Umweltagentur-Messnetz gemeldet.
„Das von Deutschland gemeldete Belastungsnetz aus knapp 170 Messstellen mit hoher Ausgangsnitratbelastung ist dabei nicht geeignet eine repräsentative Aussage über die Gewässerqualität in Deutschland zu vermitteln. Entsprechend rangiert die Bundesrepublik Deutschland im europäischen Ranking auf dem vorletzten Platz und wurde von der EU-Kommission aufgefordert die Düngeverordnung zu novellieren, um die Nitratbelastung zu senken, sowie die Ausnahmegenehmigungen für die Ausbringungsobergrenzen aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft neu zu reglementieren“, erklärt Thomas Ecker, Untere Landwirtschaftsbehörde der Kreisverwaltung Neuwied.
Im bundesweiten Vergleich verzeichnet Rheinland-Pfalz die geringste Nitratbelastung aus landwirtschaftlicher Verursachung. „Dabei befinden sich die Wasserkörper mit höherer Nitratbelastung (> 50 mg/Liter) vorrangig in Regionen mit intensivem Gemüse- und Weinbau – in Rheinhessen und der Pfalz, entlang der Mosel und in der Osteifel – sowie in der Westeifel aufgrund des höheren Viehbesatzes“, ergänzt Achim Hallerbach.
Nach Auskunft von Michael Heumann, Umweltschutzingenieur des Gesundheitsamtes der Kreisverwaltung Neuwied, wird der Nitrat-Grenzwert von 50 Milligramm pro Liter bei den Rohwasseruntersuchungen des Trinkwassers im gesamten Kreisgebiet im Mittel deutlich unterschritten. Eine Verschlechterung der Trinkwasserqualität konnte demzufolge bislang nicht nachgewiesen werden. Dennoch müssen die Landwirte im Kreis Neuwied die Vorgaben der novellierten Düngeverordnung erfüllen.
„Eine Verschärfung der bisherigen Düngeverordnung mag in Gebieten mit intensiver landwirtschaftlicher Nutzung Sinn machen – dort, wo die Belastung des Grundwassers und der Oberflächengewässer messbar und nachweisbar ist – aber im Kreis Neuwied – einer Region mit vorrangig extensiver landwirtschaftlicher Produktion sind diese Maßnahmen belastend und überzogen“, erklärte Ulrich Schreiber, Kreisvorsitzender des Bauern- und Winzerverbandes Neuwied, in seinem Schlusswort zur Jahreshauptversammlung.
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Nachricht vom 03.05.2015 |
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