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Nachricht vom 05.05.2015 |
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Region |
Stadt stellt Strafanzeigen gegen Eigentümer Ferienhaussiedlung |
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Um weiteren Schaden abzuwenden, hat die Stadtverwaltung Bad Honnef Strafanzeige gestellt gegen den Direktor der Firma, die das Gelände der Ferienhaussiedlung mit Wochenendhäusern am Rederscheider Weg in Rottbitze im letzten Jahr im Zwangsversteigerungsverfahren ersteigert hatte. |
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Bad Honnef. Strafanzeige wurde auch gegen den Sohn von der Stadt Bad Honnef gestellt. Die Firma sorgt aus Sicht der Stadt nicht für gesicherte Verhältnisse auf dem Gelände und schädigt die Allgemeinheit, indem ausstehende Zahlungen nicht geleistet werden. Wie der Stadt bereits aus anderen Gerichtsverfahren bekannt ist, nutzen Direktor Josef Karl Cisch und sein Sohn Christian Cisch Eigenarten des Zwangsversteigerungsverfahrens zu Lasten Dritter zu ihrem finanziellen Vorteil.
Zur Historie: Das britische Unternehmen Alpha Ferienhaus Limited, dessen „Director“ Josef Karl Cisch ist, erwarb das Gelände im letzten Jahr bei einer Zwangsversteigerung. Allerdings erfolgte bis heute keine Zahlung der Ersteigerungssumme, so dass das Gelände auf Antrag der Gläubiger unter Zwangsverwaltung gestellt ist.
Eine erneute Zwangsversteigerung - Wiederversteigerung - wird von Gläubigern, darunter auch von der Stadt Bad Honnef, betrieben, weil Forderungen offen sind. Ein erster Versteigerungstermin hat am 28. April stattgefunden, aber es wurde kein Gebot abgegeben. Ein zweiter Termin wird angestrebt. Es wird seitens der Stadt befürchtet, dass dasselbe Unternehmen oder Personen, die vom Unternehmen gesandt werden, wieder das Gelände ersteigern. Damit wäre weder den Pächterinnen und Pächtern noch der Stadtverwaltung geholfen.
Der Sachverhalt muss aus Sicht der Stadt Bad Honnef durch die Justizbehörden jetzt dringend auf seine strafrechtliche Relevanz überprüft werden.
Einige Pächterinnen und Pächter mussten bereits ohne Strom leben und andere Repressalien erdulden. Entsprechende Strafanzeigen wurden auch hier gestellt. Auch im Interesse der Pächterinnen und Pächter sollte der Sachverhalt rechtlich geklärt werden. |
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Nachricht vom 05.05.2015 |
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