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Nachricht vom 23.05.2015
Region
Verkehrsdelikte und Verkehrsunfälle im Raum Neuwied
In dem Zeitraum vom 22. bis 24. Mai ereigneten sich insgesamt neun Verkehrsunfälle im Bereich der PI Neuwied. Bei sechs Verkehrsunfällen waren lediglich Sachschäden zu verzeichnen. Nur bei einem Verkehrsunfall kam es zu leichten Personenschäden. Ein junger Fahrer wurde wegen des Fahrens unter Drogeneinfluss aus dem Verkehr gezogen.
Symbolfoto NR-Kurier.Neuwied. Bei einem Verkehrsunfall im Bereich der Einmündung Schönfeld und Blocker Straße kam es durch eine Vorfahrtsmissachtung des Unfallverursachers zu Personenschäden, bei welchen der Geschädigte glücklicherweise nur leichte Verletzungen davon trug.

Glück im Unglück hatte drei Personen bei einem Verkehrsunfall in der Nacht zum Sonntag. Hier kam ein 21-Jähriger Fahrzeugführer aus bislang ungeklärter Ursache im Verlauf der B 256, kurz vor der Rheinbrücke, von der Fahrbahn ab und kollidierte mehrfach mit den Leitplanken beziehungsweise. der mittigen Betonwand. Drei Fahrzeuginsassen, welche sich ohne Sitz und jegliche Sicherung in der Ladefläche aufgehalten hatten kamen hierbei ebenfalls mit leichten Verletzungen davon.

Am Samstag, dem 23. Mai kam es gegen 13:26 Uhr auf dem Parkplatz des Penny-Marktes in der Neuwieder Straße 54 zu einer Verkehrsunfallflucht, bei welcher ein geparktes Fahrzeug durch einen bislang nicht bekannten Verkehrsteilnehmer beschädigt wurde. Zeugen des Vorfalls werden gebeten sich mit der Polizei Neuwied in Verbindung zu setzen.

Weiter wurde am Samstagnachmittag gegen 15:30 Uhr in der Dierdorfer Straße ein 18-jähriger Fahranfänger angehalten, welcher den Beamten kurz zuvor durch seine rasante Fahrweise und der Tatsache, dass er nicht angegurtet war, aufgefallen war. Im Rahmen der sich anschließenden Kontrolle konnten beim Fahrzeugführer Anzeichen für einen zeitnah zurückliegenden Betäubungsmittelkonsum konstatiert werden. Die Weiterfahrt wurde unterbunden und der Fahrer musste zwecks Blutentnahme zur Dienststelle sistiert werden. Der Fahrzeugführer muss nun mit einem Bußgeld und je nach Ergebnis der Blutprobe, mit der Entziehung seiner Fahrerlaubnis rechnen.
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