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Nachricht vom 04.06.2015 |
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Region |
Gesundheitsamt Neuwied baut Onlineservice aus |
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Das Kreisgesundheitsamt Neuwied bietet ab sofort einen erweiterten Onlineservice an. Es ist nun möglich, sich rund um die Uhr über die Homepage der Kreisverwaltung Neuwied zur Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz anzumelden. |
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Neuwied. Vor der erstmaligen Aufnahme einer Tätigkeit in einem Lebensmittelgewerbe schreibt das Infektionsschutzgesetz eine Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt vor. Die Belehrungen finden regelmäßig mittwochs vormittags statt. Eine Anmeldung mit Angabe der Personalien ist in jedem Fall erforderlich, da im Anschluss an die Belehrung gleich die Bescheinigung über die Teilnahme ausgegeben wird. Voraussetzung ist natürlich auch, dass die Teilnahmegebühr bezahlt wurde.
Nach der Erstbelehrung ist der Arbeitgeber für die weiteren betriebsinternen Belehrungen zuständig. Diese müssen selbstverständlich auch dokumentiert werden. Dies ist in dem Dokumentationsheft, in welchem auch die Erstbelehrung des Gesundheitsamtes bestätigt wird, möglich.
Ab sofort ist es möglich, sich rund um die Uhr über die Homepage der Kreisverwaltung Neuwied (www.kreis-neuwied.de) zur Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz beim Kreisgesundheitsamt anzumelden.
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Nachricht vom 04.06.2015 |
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