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Nachricht vom 17.06.2015 |
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Region |
In 2014 wurde 607 Mal Betreuungsgeld im Kreis beantragt |
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Betreuungsgeld - nicht für alle Familien eine Alternative zur Betreuung in einer Kita oder Tagespflege. Hallerbach: Wahlfreiheit für Eltern - Kreisjugendamtsbezirk weist gute Infrastruktur zur frühkindlichen Förderung auf. |
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Kreis Neuwied - Das Betreuungsgeld - vor gut eineinhalb Jahren eingeführt - erfreut sich bundesweit offensichtlich immer größerer Beliebtheit. Für den Landkreis Neuwied sieht der zuständige Beigeordnete und Dezernent für Jugend und Familie diesen Trend eher verhalten. "Wenn wir die bisherigen Antragszahlen von 2015 auf das gesamte Jahr hochrechnen, werden wir wohl eine ähnliche Antragszahl erhalten, wie im Vorjahr. 2014 haben exakt 607 Mütter und Väter das Betreuungsgeld beantragt, die ihr Kind selbst betreuen und keinen Platz in einer Kindertagesstätte oder in öffentlich geförderter Kindertagespflege in Anspruch nehmen", erklärt der 1. Kreisbeigeordnete Achim Hallerbach. Mit einer ähnlich hohen Antragszahl rechnet er auch für 2015. Von den 252 Antragstellern bis einschließlich 26. Mai waren 234 weiblich.
"Gemessen an der durchschnittlichen Zahl von rund 900 Geburten im Kreis innerhalb eines Jahres nehmen damit statistisch gesehen zwei Drittel aller Eltern der Kinder zwischen dem 1. und 2. Lebensjahr diese staatliche Leistung in Anspruch", berichtet Hallerbach weiter. Für alle übrigen Eltern scheint das Betreuungsgeld keine echte Alternative zu sein zu den Betreuungsangeboten in einer Kindertagesstätte oder in öffentlich geförderter Kindertagespflege, folgert das Kreisjugendamt aus den eher moderaten Antragszahlen.
Die Gründe dafür sieht Hallerbach unter anderem in dem sehr gut ausgebauten Netz an Betreuungsplätzen für die "Zielgruppe" des Betreuungsgeldes - also Kinder der Altersgruppe unter drei Jahren. "Wir haben in den vergangenen Jahren gemeinsam mit den Kommunen, den Trägern, Leitungen und Verwaltungsstellen vor Ort viele Anstrengungen unternommen, um den Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung für alle Kinder ab dem 1. Geburtstag erfüllen zu können. Dafür gibt es kreisweit rund 1.050 Plätze - mehr als die Hälfte davon ist auch für die Betreuung von Kindern unter zwei Jahren ausgelegt. Und die Belegungszahlen der Kitas geben uns Recht. Die sogenannten "U2"-Plätze werden immer stärker nachgefragt.
Das Betreuungsgeld gilt als Anerkennung und Unterstützung der erzieherischen Leistung von Eltern. Für die Erziehung von Kindern im privaten Raum habe es bisher kein Geld gegeben, sodass das Betreuungsgeld insoweit eine Förderlücke schließe, heißt es in der Begründung für das Gesetz. Den Befürwortern geht es aber vor allem um Wahlfreiheit. Für sie gehören Kita-Rechtsanspruch und Betreuungsgeld zusammen. Der Gesetzgeber hat beides zeitgleich eingeführt und damit deutlich gemacht, dass es die Eltern sind, die entscheiden sollen, wie ihr Kind betreut wird, und nicht der Staat. Das Betreuungsgeld steht zurzeit auf dem Prüfstand der Karlsruher Bundesverfassungsrichter.
Betreuungsgeld beantragen können alle Eltern, die ihre Kinder im Alter zwischen einem und drei Jahren selbst betreuen und nicht zum Kita-Besuch anmelden oder die Kindertagespflege nutzen. Das Betreuungsgeld beträgt 150 Euro. Anspruchsberechtigt sind Kinder, die nach dem 1. August 2012 geboren wurden und das längstens für 22 Monate. Spätestens zum dritten Geburtstag des Kindes endet der Anspruch auf Betreuungsgeld.
Fragen rund um das Betreuungsgeld beantworten in der Eltern- und Betreuungsgeldstelle des Kreisjugendamtes Neuwied: Karin Gollan, Telefon: 02631/ 803-391 und Kornelia Schmidt, Telefon: 02631/ 803-614. Auch Antragsvordrucke sind dort erhältlich.
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Nachricht vom 17.06.2015 |
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