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Nachricht vom 24.06.2015 |
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Region |
Änderungen an Biogasanlage Neitzert genehmigt |
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Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord hat die beabsichtigten Änderungen an der bestehenden Biogasanlage Neitzert in Rodenbach genehmigt. Die Genehmigung musste erteilt werden, da die Gemeinde Rodenbach einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan beschlossen und zur Rechtskraft geführt hat. |
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Rodenbach. Damit ist vor Ort die Entscheidung getroffen worden, dass derartige Vorhaben generell genehmigungsfähig sind, sofern alle Anforderungen nach dem Immissionsschutz erfüllt sind.
Bei dem Antrag der Betreiberfirma auf Erweiterung der Biogasanlage sind alle Anforderungen nach dem Immissionsschutz erfüllt. Für die beabsichtigten Änderungen sind der SGD Nord Gutachten zur Geruchsausbreitung und zur Lärmbelastung vorgelegt worden, die die Zulässigkeit der Anlage belegen. Die Beteiligung der Fachbehörden und -dienststellen sowie der Kreisverwaltung Neuwied ergab ebenfalls, dass keine Bedenken gegen die Erteilung der Genehmigung erhoben wurden. Insofern hat der Antragsteller einen gesetzlichen Anspruch auf eine für ihn positive Entscheidung.
In der Entscheidungsfindung gab es für die SGD Nord keinen Ermessensspielraum, da alle Anforderungen erfüllt, und vor allem, die Gemeinde aufgrund des vorhabenbezogenen, rechtkräftigen Bebauungsplanes dazu die rechtliche Grundlage geschaffen hat.
Zur Historie: Die erste Genehmigung zur Errichtung einer Biogasanlage wurde durch die Kreisverwaltung Neuwied erteilt. Diese bezog sich auf eine im Außenbereich von Rodenbach gelegene Biogasanlage, die von einem Landwirt betrieben wurde. Ohne Bebauungsplan konnte die Genehmigung nur erteilt werden, weil es sich um eine landwirtschaftlich privilegierte Anlage handelte. Inzwischen ist dort eine Betreiberfirma statt des Landwirts tätig. Die Privilegierung war somit nicht mehr gegeben. Die Betreiberfirma der Biogasanlage will nach Übernahme den Betrieb verändern. Die Produktionskapazität an Biogas und die Leistung des Blockheizkraftwerks sollen erhöht werden und eine Lärmschutzwand ist vorgesehen. Dafür benötigt sie eine Änderungsgenehmigung.
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Nachricht vom 24.06.2015 |
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