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Nachricht vom 30.06.2015
Region
Euro-Toilettenschlüssel im Bürgerbüro Neuwied erhältlich
Ein Schlüssel, der viele Türen öffnet: Das patentierte Euro-Schließsystem bietet unter anderen Zugang zu barrierefreien Toiletten vieler Städte und Gemeinden. Der zugehörige Euro-Schlüssel ist auch im Bürgerbüro der Kreisverwaltung Neuwied erhältlich. Darauf weist die Behindertenbeauftragte Andrea Oosterdyk hin.
Ein Euro-Schlüssel ermöglicht den Zugang zu barrierefreien öffentlichen Toiletten. Symbolfoto: NR-Kurier.deNeuwied. Für Rollstuhlfahrer ist eine behindertengerecht ausgestattete Toilette unabdingbar. Doch auch vielen anderen Menschen mit Behinderung bietet die Gewissheit, dass eine barrierefreie Toilette rund um die Uhr, unabhängig von Öffnungszeiten, zur Verfügung steht, Sicherheit und Unabhängigkeit. Für viele Einkaufsmärkte „auf der grünen Wiese“ gehört eine Toilette für die Kunden mittlerweile zum selbstverständlichen Serviceangebot, da diese oft von weither anreisen müssen. Fahrten in die Stadt, Anreisewege oder auch Urlaubsreisen können so besser geplant werden.

Das patentierte Euro-Schließsystem trägt mit dazu bei, dass die eigene Mobilität und der Aktionsradius weitaus weniger eingeschränkt sind. Denn der Schlüssel öffnet nicht nur Autobahntoiletten, auch die barrierefreien öffentlichen Toiletten vieler Städte und Gemeinden in der Bundesrepublik, in Österreich, der Schweiz und bereits in einigen weiteren europäischen Ländern sind mit diesem Schlüssel zugänglich.

Dieser ist über das Bürgerbüro der Kreisverwaltung erhältlich und wird zum Selbstkostenpreis von 20 Euro abgegeben. Auf diese Möglichkeit weist die Behindertenbeauftragte des Landkreises Neuwied, Andrea Oosterdyk, hin. Über das Internet kann der Schlüssel aber auch direkt über den CBF Darmstadt (www.cbf-da.de) per Nachnahme bestellt werden.

Den Euro-WC-Schlüssel erhalten nur außergewöhnlich Gehbehinderte und Rollstuhlfahrer mit dem Merkzeichen aG im Schwerbehindertenausweis, Stomaträger mit einem Grad der Behinderung (GdB) zwischen 50 und 100Prozent, Blinde (BL); Schwerbehinderte, die hilfsbedürftig sind und gegebenenfalls eine Hilfsperson (H) brauchen; an Multipler Sklerose, Morbus Crohn, Colitis ulcerosa Erkrankte und Menschen mit chronischen Blasen- / Darmleiden. Auf jeden Fall erhalten Sie einen Schlüssel, wenn Sie einen GdB von mindestens 70 oder Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis haben. Bei Vorliegen der Merkzeichen aG, B, H, oder BL erhalten Sie den Schlüssel unabhängig vom GdB. Bitte bringen Sie Ihren Schwerbehindertenausweis zum Nachweis der Anspruchsvoraussetzungen mit.
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