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Nachricht vom 18.08.2015 |
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Region |
Zahl unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge nimmt stark zu |
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Aktuell hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf verabschiedet, der auch für die Arbeit des Kreisjugendamtes Neuwied erhebliche Auswirkungen nach sich zieht. Danach werden voraussichtlich ab 1. Januar 2016 minderjährige Flüchtlinge, die ohne Eltern oder Sorgeberechtigten einreisen künftig in einem eigenen Verteilungsverfahren bundesweit verteilt. |
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Kreis Neuwied. „Mit der Verabschiedung im Bundestag soll das Gesetz zeitnah in Kraft treten. Es bleibt daher wenig Zeit, sich auf die Umsetzung der neuen Regelung einzustellen“, so der 1. Kreisbeigeordnete und zuständige Jugendamtsdezernent Achim Hallerbach.
Der Jugendhilfeausschuss für den Kreisjugendamtsbezirk hatte sich bereits in seiner Märzsitzung mit den aktuellen Entwicklungen bei der Versorgung und Betreuung von sogenannten Unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen durch die Jugendämter befasst. Achim Hallerbach und die Fachleute des Kreisjugendamtes informierten den Fachausschuss über die aktuelle Entwicklung. Danach war die Zahl bundesweit Ende 2014 auf annähernd 19.000 minderjährige Flüchtlinge gestiegen, die im Rahmen der Jugendhilfe versorgt werden müssen. Dem steht eine Zahl von etwa 6.000 im Jahre 2013 gegenüber.
„Derzeit erarbeiten die Jugendämter in der Region ein Kooperationsmodell, nach dem die Betreuung minderjähriger Flüchtlinge künftig in einem Verbund der Jugendämter in der Region in Kooperation mit den hiesigen Trägern von Jugendhilfeeinrichtungen organisiert werden soll“, berichtet Jürgen Ulrich, Leiter des Kreisjugendamtes Neuwied. Dabei soll ein Jugendamt für die umliegenden Jugendämter als sogenanntes Schwerpunktjugendamt die Aufgaben in der ersten Klärungsphase übernehmen.
Nach den aktuellen Berechnungen rechnet Hallerbach alleine für das Jahr 2016 für das Kreisjugendamt mit mehr als 40 zusätzlichen Unterbringungen von minderjährigen Flüchtlingen in geeigneten Einrichtungen. Zum Vergleich: Das Kreisjugendamt hatte im Jahre 2014 130 Fälle zu betreuen, bei denen Jugendliche in Einrichtungen oder Betreuten Wohnformen untergebracht waren, weil sie nicht mehr im Elternhaus bleiben konnten. Das wäre ein Zuwachs von annähernd 30 Prozent mehr Heimfällen, die das Kreisjugendamt bewältigen muss. „Sobald das Gesetz in Kraft tritt, bleibt praktisch keine Vorlaufzeit mehr für die Jugendämter. Es war daher wichtig, den Jugendhilfeausschuss für den Kreisjugendamtsbezirk bereits frühzeitig über die zu erwartenden Änderungen zu informieren“, sagte Hallerbach weiter.
Aber auch ohne das künftige Verteilungsverfahren macht sich die aktuelle Entwicklung der Flüchtlingszahlen auch in der Arbeit des Kreisjugendamtes bereits jetzt bemerkbar. Wurden in der Vergangenheit minderjährige Flüchtlinge nur vereinzelt dem Landkreis Neuwied zugeteilt, sind die Fallzahlen im laufenden Jahr bereits deutlich gestiegen. „Die aktuelle Entwicklung geht halt auch an uns nicht spurlos vorüber“, so Abteilungsleiter Jürgen Ulrich.
Die Umsetzung der Neuregelung wird erhebliche Anstrengungen erfordern. So müssen die freien Träger der Jugendhilfe, die in der Regel die Jugendhilfeeinrichtungen unterhalten, kurzfristig das erforderliche Angebot zum Beispiel an Heimplätzen schaffen und sich auch inhaltlich auf diese Aufgabe einstellen. Die Jugendämter müssen sich ihrerseits ebenfalls auf den erheblichen Fallzuwachs einstellen. Aus Hallerbachs Sicht ist hier eine entsprechende Unterstützung durch das Land zu fordern, werden zurzeit doch die eigentlichen Unterbringungskosten für minderjährige Flüchtlinge den Kommunen zwar erstattet. „Der eigene Verwaltungsaufwand wird den Kommunen jedoch nicht erstattet, und der wird erheblich sein“, so Hallerbach.
Die Kommunen müssen darüber hinaus bei den Jugendhilfeaufwendungen zunächst in Vorleistung treten. Das heißt, dass alleine auf Grundlage der derzeitigen Bedarfsentwicklung der 1. Kreisbeigeordnete Hallerbach von einem Bruttoaufwand von circa 1,9 Million Euro ausgeht, mit denen der Landkreis alleine für den Bereich des Kreisjugendamtes in Vorleistung treten muss.
Hintergrund:
Bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen handelt es sich um Minderjährige, die als Flüchtlinge ohne Sorgeberechtigten einreisen. Die Versorgung und Betreuung dieser minderjährigen Flüchtlinge erfolgt in der Regel durch die Jugendämter am Aufenthaltsort. Hierzu gehört neben der Unterbringung in einer geeigneten Jugendhilfeeinrichtung insbesondere auch die Bestellung eines Vormundes zur Sicherstellung einer gesetzlichen Vertretung sowie die weitere pädagogische Betreuung im Rahmen der Jugendhilfe.
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Nachricht vom 18.08.2015 |
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