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Nachricht vom 27.09.2015
Region
OB-Wahl: Stadtverwaltung Neuwied öffnet Briefwahlbüro
Ab Montag, 5. Oktober, 8 Uhr, ist das Briefwahlbüro der Stadtverwaltung Neuwied geöffnet. Wer also von den knapp 50.000 wahlberechtigten Neuwieder Bürgerinnen und Bürger bereits sein Votum für die Oberbürgermeisterwahl abgeben möchte, kann dies per Briefwahl tun. Vier Bewerber stellen sich der Wahl zum Oberbürgermeister.
Neuwied wählt am 8. November ihren Oberbürgermeister. Neuwied. Die Wahlbenachrichtigungen für die Oberbürgermeisterwahl am 8. November werden in den nächsten Tagen versandt und sollten bis spätestens 7. Oktober eingetroffen sein.

Als besonders komfortabel erweist sich die Beantragung der Briefwahl über das Online-Formular. Ein Besuch hierfür auf der Homepage der Stadt Neuwied erspart den Weg zum Briefwahlbüro. Alternativ ist der Antrag auf Briefwahl auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung zu finden. Darüber hinaus ist die Beantragung der Briefwahl auch formlos schriftlich, per E-Mail an wahlamt@neuwied.de oder über den QR Code auf der Wahlbenachrichtigung möglich.

Und wer es besonders eilig hat, weil er zum Beispiel verreist, kann ab dem 5. Oktober auch ohne Wahlbenachrichtigung, aber unter Vorlage seines Ausweises, per Briefwahl wählen. Und zwar direkt im Briefwahlbüro. Das befindet sich wieder in der dritten Etage der Stadtverwaltung in der Engerser Landstraße 17. Öffnungszeiten: Montag bis Mittwoch von 8 bis 16 Uhr, Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, Freitag von 8 bis 12 Uhr. Telefonisch ist das Briefwahlbüro unter der Rufnummer 02631 802-818 zu erreichen.

Bei allen Anträgen ist der Familienname, der Vorname, das Geburtsdatum und die vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) zwingend anzugeben. Sofern die Wahlbenachrichtigung schon vorliegt, wird um Angabe der Nummer im Wählerverzeichnis gebeten.

Weitere Informationen zur Oberbürgermeisterwahl können auch jederzeit auf der der Homepage der Stadt Neuwied abgerufen werden.
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