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Nachricht vom 18.10.2015 |
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Politik |
VG-Rat Puderbach beschließt Nachtragshaushalt |
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In der jüngsten Sitzung des Verbandsgemeinderates Puderbach legte Bürgermeister Volker Mendel dem Rat den zweiten Nachtragshaushalt vor. Der prognostizierte Gewinn musste nach unten angepasst werden und liegt nur noch bei 1.600 Euro. Der Umlagesatz bleibt unverändert. |
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Puderbach. Im ersten Nachtragshaushalt im Frühjahr dieses Jahres waren nur die Investitionen angepasst worden. Im Ergebnishaushalt ergaben sich zu diesem Zeitpunkt keine Änderungen. Die wurden jetzt im zweiten Nachtrag den Gegebenheiten angepasst. Ein dicker Brocken, der zur Ergebnisreduzierung von ursprünglich 205.800 Euro auf jetzt 1.600 Euro beitrug, waren die Personalkosten. „Im Personalbereich ergaben sich verschiedene Mitarbeiterwechsel wegen Kündigung, Mutterschutz und längerfristigen Erkrankungen sowie auch Veränderungen in den Kindertagesstätten Steimel und Puderbach. Hierdurch mussten die Personalkosten um rund 54.000 Euro aufgestockt werden“, erklärte Volker Mendel dem Rat.
Beim Verwaltungsgebäude und dem Feuerwehrhaus Puderbach sowie allen Schulen und Kindertagesstätten ergaben sich zusätzlicher Bedarf in der Gebäudeunterhaltung. Dieser schlägt mit 80.000 Euro zu Buche. Hierin sind zum Beispiel unumgängliche Mängelbeseitigungskosten an Spielgeräten nach der vorgeschriebenen Spielgeräteprüfung enthalten. Ferner wurden Hausmeistertätigkeiten extern vergeben.
Ein weiterer Punkt von 15.000 Euro ist die Erstellung der rückständigen Jahresabschlüsse im Rahmen der Umstellung auf die „Doppik“, die jetzt an einen externen Dienstleister vergeben werden. Beim Brandschutz mussten 13.600 Euro zusätzlich für Unterhaltungs- und Ersatzbeschaffungen sowie für Ausbildungskosten für die Handhabung des neuen Hubrettungsfahrzeuges bei der Feuerwehr ausgegeben werden.
Zusammenfassend meinte Volker Mendel: „Man kann keinen gesamten Jahresverlauf voraussehen. Jedoch konnte der Ergebnishaushalt weiterhin mit einem, wenn auch geringfügigen, Überschuss abgeschlossen werden.“ Bei den Werken wurden im zweiten Nachtragshaushalt nur kleinere investive Änderungen festgehalten, die sich im laufenden Jahr ergaben sowie die definitiv geflossenen Zuschüsse verbucht. (woti) |
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Nachricht vom 18.10.2015 |
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