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Nachricht vom 25.10.2015
Region
Streit um die Gelbbauchunke am Asberg entbrannt
Die Naturschützer sprechen beim geplanten Abbau einer Basalthalde von einer Vernichtung des Lebensraumes der Gelbbauchunke und fordern dies zu unterlassen. Die Kreisverwaltung und die Fachbehörden sprechen von einer Förderung der Bestände durch diese Maßnahme.
Archivfoto: NR-KurierUnkel. Das Forstamt Dierdorf will an der einzigen Stelle im geschützten Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebiet) am Asberg, in dem die Gelbbauchunke vorkommt und jetzt ihre Winterquartiere unter Steinen und im Erdreich aufgesucht hat, 1200 Kubikmeter basalthaltigen Materials von einer Halde für den Wegebau im Forst abbaggern. Das FFH-Gebiet Asberg dient in erster Linie dem Schutz der Gelbbauchunke, ihr Lebensraum darf von gesetzeswegen nicht beeinträchtigt werden, im Gegenteil, er sollte den Tieren in Zukunft bessere Lebensbedingungen bieten. Es sind aber noch weitere streng geschützte und FFH-Arten gefährdet: der Kammmolch und die Geburtshelferkröte.

Ein zweites Ziel der jetzt geplanten Baumaßnahme ist die Anlage von neuen Laichtümpeln für die Gelbbauchunke. Eine gleich geartete Baumaßnahme in 2013 hingegen hatte nur zu hervorragenden Tümpeln für den Lebensraum der Wasserfrösche geführt, die auch Fressfeinde der Gelbbauchunke und deren Kaulquappen sind.

Bei der jetzt geplanten Aktion haben die Naturtschützer die Befürchtung, dass mit dem abgefahrenen basalhaltigen Erdreich auch ein Teil der ausgesprochen wenigen Individuen der Gelbbauchunken abtransportiert und getötet werden. Es besteht die Gefahr, dass andere Tiere der 13-köpfigen Population (Zahlen aus dem Gutachten von 2013) vom Bagger und durch die zahlreichen LKW Fahrten getötet oder in der Winterruhe gestört werden. Im schlimmsten Fall könnten die nachgewiesenen zwei weiblichen Gelbbauchunken getötet werden und die Population damit zum Erlöschen kommen.

Bei einer durchdachten Aktion hätten die Planer berücksichtigen müssen, dass die juvenilen (vor der Geschlechtsreife) Gelbbauchunken des Jahres 2015 mit großer Wahrscheinlichkeit in diesem Bereich, der abtransportiert werden soll, überwintern. Im vorliegenden Fall kommt hinzu, dass sich die lokale Population im FFH-Gebiet Asberg in einem ungünstigen Erhaltungszustand befindet. Das Land, vertreten durch die SGD Nord, ist verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um den Erhaltungszustand in einen guten Zustand zu überführen. Diese Verpflichtung fordern die Naturschutzverbände ein.

„Es ist uns völlig unverständlich, dass ausgerechnet in einem europäischen FFH-Schutzgebiet 1200 Kubikmeter Basalt abgebaggert werden soll. Dies ist unseres Erachtens mit dem Schutzzweck nicht zu vereinbaren und auch nicht notwendig“, erklärte Harry Neumann, Vorsitzender der Naturschutzinitiative Westerwald.

Kreisverwaltung Neuwied und die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord weisen die Vorwürfe der Naturschutzinitiative Westerwald und des NABU Waldbreitbach gegen die Maßnahmen am Asberg zurück. Die vorgesehenen Maßnahmen am Asberg dienen dazu den Bestand der Gelbbauchunken zu stabilisieren.

Aufgrund von geäußerten artenschutzrechtlichen Bedenken haben die Behörden die Maßnahme einer erneuten Prüfung unterzogen. Eine Nachkontrolle erfolgte am 13. Oktober. Es wurde intensiv nach juvenilen und adulten Gelbbauchunken gesucht, aber keinerlei Amphibien gefunden. Auf Grundlage dieses Ergebnisses zweifelt auch die Obere Naturschutzbehörde die Sinnhaftigkeit der teilweisen Verbringung des Haldenmaterials nicht an. Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände sind auch nach erneuter Prüfung nicht anzunehmen.

Um artenschutzrechtlichen Beeinträchtigungen vorzubeugen, werden der Biotopbetreuer und die Untere Naturschutzbehörde die baubiologische Begleitung entsprechend dem vorliegenden Managementplan vornehmen.

Bei den angedachten Maßnahmen handelt es sich um Naturschutzmaßnahmen gemäß § 17 Abs. 1 BNatSchG, die zwischen der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Neuwied, dem Biotopbetreuer für den Kreis Neuwied und Mitglied im NABU, Kreisgruppe Neuwied, der Oberen Naturschutzbehörde und der Vertreterin des NABU Rheinland-Pfalz, zuständig für das Bundesprojekt Gelbbauchunke, abgestimmt wurden. Die Maßnahmen wurden in enger Abstimmung mit dem Bundesprojekt für die Erhaltung der Gelbbauchunke projektiert. Neben der Maßnahme für die wertgebende Art Gelbbauchunke (GBU) ist auch die Entwicklung diverser anderer Lebensraumtypen angedacht. Nach der FFH-Verordnung besteht für die Gelbbauchunke hier ein Verschlechterungsverbot. Hilfemaßnahmen für diese Art bei dem derzeitig stark rückläufigen Bestand sind daher erforderlich.

Die aufgeschüttete Gesteinshalde rechts vom Zugang zum See wird durch die Maßnahme reduziert. Dieses Material ist aus Sicht der Forstverwaltung bestens geeignet, um im Gemeindewald Erpel die regelmäßig notwendigen Wegeausbaumaßnahmen durchzuführen. So kann mit geringen Finanzmitteln das Artenschutzprojekt durchgeführt werden. Die Maßnahme hat den Vorteil, dass der Bewuchs, der die Fläche verschattet und dadurch die Reproduktion der Gelbbauchunke hemmt, verschwindet. Zudem entsteht neuer Rohboden. Dieser ist für diese Amphibienart, die ein typischer Erstbesiedler von Abgrabungsflächen ist, besonders wichtig. Eine Böschung zum bestehenden Gewässer bleibt bestehen. Im Nachgang werden neue Laichgewässer beziehungsweise Mulden angelegt, die auf diesen Flächen die Reproduktion der Amphibien nachhaltig unterstützen werden.
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